Einkommensteuer und Kirchensteuer
Beschreibung
Wer zahlt Einkommenssteuer? Arbeitgeber führen die Einkommensteuer für ihre Angestellten direkt ans Finanzamt ab. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen. Kirchensteuer ist eine Steuer, die Religionsgemeinschaften von ihren Mitgliedern erheben. Hier dient wiederum die Einkommensteuer als Bemessungsgrundlage.Zugehörige Leistungen
- (Teil-)Freistellung von der deutschen Kapitalertragsteuer für ausländische Kapitalgesellschaften beantragen
- Befreiungsbescheinigung für steuerbegünstigte ausländische Anleger von Investmentfonds beantragen
- Einkommensteuer Festsetzung
- Einkommensteuern
- Elektronische Lohnsteuerkarte
- Erstattung von abgeführter Kapitalertragsteuer an im Ausland ansässige Personen beantragen
- Kirchensteuer
- Nicht vorgenommenen oder zu niedrigen Steuerabzug auf inländische Einkünfte von ausländischen Investmentmentfonds melden
- Sperrvermerk zur Religionszugehörigkeit einlegen
- Statusbescheinigung für eine Ermäßigung der Steuer für Einkünfte ausländischer Investmentfonds beantragen
- Steueridentifikationsnummer erhalten
- Steuerliche Identifikationsnummer (IdNr) oder Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiStAM) anfragen