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Zuwendungen aus dem Förderprogramm "Umweltschutz und Sicherheit" für Unternehmen des Güterkraftverkehrs beantragen

Volltext

Wenn Ihr Unternehmen im Bereich des Güterkraftverkehrs tätig ist, können Sie aus dem Förderprogramm "Umweltschutz und Sicherheit", vormals „De-minimis“, Zuschüsse zu den folgenden Kategorien beantragen:

  • Anschaffung von Ausrüstungsgegenständen und Einrichtungen,
  • sonstige Maßnahmen im Bereich des Umweltschutzes und der Sicherheit,
  • Beratungen zu umwelt- und sicherheitsbezogenen Fragen der Unternehmensführung.

Mit dem Förderprogramm "Umweltschutz und Sicherheit" können zuwendungsberechtigte Unternehmen des Güterkraftverkehrs Zuschüsse für Maßnahmen in den Bereichen Sicherheit und Umweltschutz erhalten.

Verfahrensablauf

Ihren Antrag reichen Sie online beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) ein.

  • Rufen Sie das Förderprogramm " Umweltschutz und Sicherheit" (vormals De-minimis) im Antragsportal des BALM auf.
  • Speichern Sie die dortigen Formulare zunächst leer auf Ihrem Computer ab.
    • Hinweis: Sie können die Formulare ausschließlich mit der aktuellen Version des Adobe Acrobat Reader öffnen.
  • Befüllen Sie die Formulare entsprechend der Vorgaben.
  • Registrieren Sie sich im Antragsportal und melden Sie sich anschließend dort an.
  • Drucken Sie das Kontrollformular aus, unterschreiben Sie es und scannen Sie es anschließend als Anlage ein.
  • Laden Sie anschließend die Antragsunterlagen hoch.
  • Das BALM prüft Ihren Antrag und sendet Ihnen anschließend einen Zuwendungsbescheid oder einen Ablehnungsbescheid

Gebühren

Es fallen keine Kosten an.

Fristen

Für eine Förderung müssen die Maßnahmen nach Bewilligung des Antrags per Bescheid und bis spätestens fünf Monate nach Erhalt des Zuwendungsbescheides durchgeführt sein, spätestens jedoch bis zum 31.12. des Jahres, in dem Sie den Zuwendungsbescheid erhalten haben.

Bearbeitungsdauer

Voraussetzungen

  • Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer beziehungsweise Halterin oder Halter eines schweren Nutzfahrzeugs.
  • Ihr Kraftfahrzeug ist ausschließlich für den Güterverkehr bestimmt.
  • Die technisch zulässige Gesamtmasse Ihres Fahrzeugs beträgt mehr als 3,5 Tonnen.

erforderliche Unterlagen

  • Antrag inklusive Fahrzeugnachweise

  • Kontrollformular

  • gegebenenfalls Änderungsmitteilung

Rechtsbehelf

  • Widerspruch . Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurzfassung

  • Unternehmen im Bereich des Güterkraftverkehrs können über das Förderprogramm " Umweltschutz und Sicherheit " Zuschüsse erhalten
  • Zuschüsse können beantragt werden für
    • die Anschaffung von Ausrüstungsgegenständen und Einrichtungen
    • sonstige Maßnahmen im Bereich des Umweltschutzes und der Sicherheit
    • Beratungen zu umwelt- und sicherheitsbezogenen Fragen der Unternehmensführung
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Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:
Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) – Abteilung Förderprogramme

Werderstraße 34
50672 Köln, Stadt

Telefon: +49 221 5776-0
Telefax: +49 221 5776-1777

Webseite: Internetseite der Zentrale Köln des Bundesamts für Logistik und Mobilität
E-Mail: poststelle@balm.bund.de
E-Mail: IchWillDenAssi@balm.bund.de

Öffnungszeiten:

Erreichbarkeit des Teams Abbiegeassistenzsysteme:

Montag 09:00 – 11:45 Uhr und 13:15 – 14:45 Uhr

Dienstag 09:00 – 11:45 Uhr und 13:15 – 14:45 Uhr

Mittwoch 09:00 – 11:45 Uhr und 13:15 – 14:45 Uhr

Donnerstag 09:00 – 11:45 Uhr und 13:15 – 14:45 Uhr

Freitag 09:00 – 11:45 Uhr