Zuverlässigkeitsüberprüfung im Luftverkehr beantragen
Volltext
Bevor Sie in nicht öffentlich zugänglichen Bereichen eines Flughafens oder in einem Unternehmen mit unmittelbarem Einfluss auf die Luftsicherheit arbeiten können, wird Ihre Zuverlässigkeit überprüft. Betroffen sind zum Beispiel Unternehmen mit Personal, aus den folgenden Tätigkeitsfeldern:
- Luftsicherheitskontrollen an Flughäfen
- Luftfahrtunternehmen
- Bodenabfertigungsdienste
- Fracht- und Postunternehmen
- Warenlieferanten
Die Zuverlässigkeitsüberprüfung ist neben erforderlichen Schulungen die Grundvoraussetzung, um eine Zugangsberechtigung in einen Sicherheitsbereich zu erhalten und somit die Tätigkeit am Flughafen oder in dem betroffenen Unternehmen aufnehmen zu können.
Die Regelung betrifft insbesondere Personen, die regelmäßig
- Sicherheitskontrollen durchführen
- Luftfahrzeuge abfertigen,
- Waren transportieren
- Luftfracht kontrollieren
- andere Tätigkeiten in Sicherheitsbereichen durchführen.
Zu Sicherheitsbereichen zählen:
- ausgewiesene Bereiche eines Flughafens, in denen sich kontrollierte Fluggäste kurz vor ihrem Abflug aufhalten können
- ausgewiesene Bereiche eines Flughafens, in denen sich kontrolliertes aufgegebenes Gepäck befindet oder durchtransportiert wird
- ausgewiesene Bereiche eines Flughafens, in denen Flugzeuge und andere Luftfahrzeuge zum Ein und Aussteigen sowie zum Be- und Entladen abgestellt sind
Die Regelung betrifft somit zum Beispiel:
- Personen mit nicht nur gelegentlichem Zugang zu Sicherheitsbereichen,
- Personal von Unternehmen, Organisationen, Betrieben, das aufgrund seiner Tätigkeit unmittelbaren Einfluss auf die Luftsicherheit hat,
- natürliche beliehene Personen sowie Ausbilder oder Validierungsprüfer für die Luftsicherheit,
- Luftfahrerinnen und Luftfahrer, Flugschülerinnen und Flugschüler, Vereinsmitglieder, Schülerpraktikantinnen und Schülerpraktikanten
Bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung wird überprüft, ob von Ihnen eine Gefahr für die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs ausgehen kann. Die Prüfung umfasst:
- Angaben zu Ihrer Person
- zurückliegende Beschäftigungs- und Ausbildungszeiten und eine Erfassung von dabei auftretenden Lücken der vergangenen 5 Jahre
- Ihre Wohnsitze in den vergangenen 10 Jahren
- Prüfung von Strafregistereinträgen
- Auskünfte von Behörden
Dass Sie überprüft werden, dient der Sicherheit des zivilen Luftverkehrs.
Sie müssen eine Zuverlässigkeitsüberprüfung in der Regel über Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber selbst beantragen. Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber übernimmt in der Regel die Kosten.
Mitwirkungspflicht:
Sie sind verpflichtet, an Ihrer Überprüfung mitzuwirken. Das kann in seltenen Fällen auch bedeuten, dass Sie einen Test auf Betäubungsmittel bei Ihnen durchführen lassen müssen.
Eine Zuverlässigkeit wird Ihnen in der Regel abgesprochen, wenn
- Sie wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe oder Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen verurteilt worden sind
- Sie zweimal oder häufiger zu einer geringeren Geldstrafe verurteilt wurden und die letzte Strafe weniger als 5 Jahre zurückliegt
- Sie wegen eines Verbrechens oder wegen sonstiger vorsätzlicher Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden sind und die letzte Verurteilung weniger als 10 Jahre zurückliegt
- zu den vergangenen 10 Jahren Erkenntnisse vorliegen, dass Sie Bestrebungen unterstützen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind
Sie können auf eine Zuverlässigkeitsüberprüfung verzichten, wenn
- Sie nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz bereits mit einer Ü2 oder Ü3 überprüft wurden. Hier kann auf Antrag die Zuverlässigkeitsüberprüfung entfallen
- Sie nur sehr selten und ausnahmsweise Zutritt zu Sicherheitsbereichen auf dem Flughafen benötigen und daher zum Beispiel mit einem Tagesausweis (Regelung des jeweiligen Flughafens beachten) arbeiten können
Sie ausschließlich in öffentlichen Bereichen des Flughafens arbeiten
Wenn Sie im oder am Flughafen oder in einem Unternehmen arbeiten möchten, dass viele Waren und Produkte über den Luftweg verschickt, benötigen Sie in vielen Fällen eine Zuverlässigkeitsüberprüfung.
Gebühren
Gebühr: 64,00 EUR
Vorkasse: nein
Kosten für die positive Feststellung der Zuverlässigkeit.
Gebühr: 130,00 EUR
Vorkasse: nein
Kosten für die negative Feststellung der Zuverlässigkeit.
Gebühr: 30,00 EUR
Vorkasse: nein
Kosten für Rücknahme eines Antrags auf Durchführung der Zuverlässigkeitsüberprüfung.
Ansprechpunkt
Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation in Hamburg
Fristen
Bearbeitungsdauer
Voraussetzungen
Sie gehören zu einer der folgenden Personengruppen und benötigen zur Ausübung Ihrer Tätigkeit eine Zuverlässigkeitsüberprüfung:
- Personen mit nicht nur gelegentlichem Zugang zu Sicherheitsbereichen,
- Personal von Unternehmen, Organisationen, Betrieben, das aufgrund seiner Tätigkeit unmittelbaren Einfluss auf die Luftsicherheit hat,
- natürliche beliehene Personen sowie Ausbilder oder Validierungsprüfer für die Luftsicherheit,
- Luftfahrerinnen und Luftfahrer, Flugschülerinnen und Flugschüler, Vereinsmitglieder, Schülerpraktikantinnen und Schülerpraktikanten
erforderliche Unterlagen
Allgemein:
- beidseitige Kopie des Personalausweises oder
- beidseitige Kopie des Reisepasses
- Wohnorte der letzten 10 Jahre,
- Beschäftigungszeiten der letzten 5 Jahre (auf den Tag genau)
Speziell:
- für Pilotinnen und Piloten sowie Flugschülerinnen und Flugschüler: Bestätigung der Flugschule; bei Wiederholungsprüfungen: Pilotenlizenz
- für Selbstständige: Gewerbeanmeldung
- falls Wohnsitz in den vergangenen 5 Jahren mehr als 6 Monate lang im Ausland war: Straffreiheitszeugnis oder Europäisches Führungszeugnis
Bei Verlängerung:
- Bescheid der vorherigen Zuverlässigkeitsüberprüfung.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
-
Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf die Feststellung einer luftsicherheitsrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfung
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Zu beachten: Weder Widerspruch noch Anfechtungsklage haben eine aufschiebende Wirkung.
Hinweise (Besonderheiten)
Flugschülerinnen und Flugschüler sowie Privatpilotinnen und Privatpiloten können sich zur Beantragung der Zuverlässigkeitsüberprüfung direkt an die zuständige Luftsicherheitsbehörde wenden.
Kurzfassung
- Zuverlässigkeitsüberprüfung ist erforderlich für alle Personen zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs
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Betroffene Personen:
- Personen mit nicht nur gelegentlichem Zugang zu Sicherheitsbereichen,
- Personal von Unternehmen, Organisationen, Betrieben, das aufgrund seiner Tätigkeit unmittelbaren Einfluss auf die Luftsicherheit hat,
- natürliche beliehene Personen sowie Ausbilder oder Validierungsprüfer für die Luftsicherheit,
- Luftfahrerinnen und Luftfahrer, Flugschülerinnen und Flugschüler, Vereinsmitglieder, Schülerpraktikantinnen und Schülerpraktikanten
-
überprüft werden unter anderem:
- Identität
- aktuelle und frühere Wohnanschriften
- aktuelle und frühere Beschäftigungsverhältnisse
- Gültigkeit: 5 Jahre
-
Antrag ist kostenpflichtig
- Kosten der Prüfung übernimmt in der Regel die Arbeitgeberin beziehungsweise der Arbeitgeber
Zuständige Stellen und Formulare
Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation - Luftsicherheitsbehörde
Alter Steinweg 4
20459 Hamburg, Freie und Hansestadt
Telefon: +49 40 42841-1830
E-Mail:
antragzuep@bwai.hamburg.de