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Zuschuss zur Krankenversicherung für Rentnerinnen und Rentner von der Landwirtschaftlichen Alterskasse beantragen

Volltext

Wenn Sie freiwillig gesetzlich krankenversichert oder bei einer privaten Krankenversicherung in Deutschland versichert sind, können Sie von der landwirtschaftlichen Alterskasse zu Ihrer Rente einen Zuschuss zu Ihrem Krankenversicherungsbeitrag erhalten. 

Wenn Sie freiwillig oder privat krankenversichert sind, können Sie einen Zuschuss zu Ihrer Krankenversicherung beantragen.

Verfahrensablauf

Den Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag können Sie schriftlich, persönlich oder online beantragen:
Schriftliche Antragstellung:

  • Laden Sie das Antrags- und Anlageformular auf der Internetseite der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) herunter. Füllen Sie diese vollständig aus und stellen Sie die benötigten Unterlagen zusammen.
  • Ihren ausgefüllten und unterschriebenen Antrag können Sie mit den erforderlichen Unterlagen per Post an Ihre Landwirtschaftliche Alterskasse senden.
  • Ihre Landwirtschaftliche Alterskasse prüft Ihren Antrag. Sie bekommen per Post oder in Ihr elektronisches Postfach bei der SVLFG einen schriftlichen Bescheid.

Hinweis: Ihren Antrag kann auch eine Person Ihres Vertrauens für Sie stellen. Reichen Sie hierfür bitte eine entsprechende Vollmacht bei Ihrer Landwirtschaftlichen Alterskasse ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sich Ihre Landwirtschaftliche Alterskasse ausschließlich an Ihre bevollmächtigte Person.
 

Persönliche Antragstellung im Beratungsgespräch:

  • Stellen Sie die benötigten Unterlagen zur Antragstellung zusammen und vereinbaren Sie einen Termin bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse oder einer Beratungsstelle der SVLFG.
  • In Ihrem Gespräch wird Ihr Antrag aufgenommen.
  • Ihre Landwirtschaftliche Alterskasse prüft Ihren Antrag. Sie bekommen per Post oder in Ihr elektronisches Postfach bei der SVLFG einen schriftlichen Bescheid.

Antragstellung per Online-Verfahren:

  • Gehen Sie auf das Online-Portal der SVLFG und melden Sie sich dort an.
  • Füllen Sie das Formular aus und laden Sie die notwendigen Unterlagen hoch. Danach senden Sie Ihren Antrag online ab. Sie erhalten den Antrag als PDF in das Online-Postfach.
  • Ihre Landwirtschaftliche Alterskasse prüft Ihren Antrag. Sie bekommen in Ihr elektronisches Postfach bei der SVLFG einen schriftlichen Bescheid.
     

Gebühren

Fristen

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Voraussetzungen

Sie erhalten einen Zuschuss zum Beitrag zur Krankenversicherung, wenn Sie 

  • der gesetzlichen Krankenversicherung als freiwilliges Mitglied angehören 
  • oder bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen, das der deutschen Aufsicht unterliegt, versichert sind.

Ein Zuschuss zum Beitrag zur Krankenversicherung von einer Krankenkasse schließt den Zuschuss von der Landwirtschaftlichen Alterskasse aus.
 

erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über die Höhe des Krankenversicherungsbeitrages
  • Nachweis über die Höhe eines Zuschusses zum Krankenversicherungsbeitrag von der gesetzlichen Rentenversicherung
     

Rechtsbehelf

Gegen den Zuschussbescheid kann innerhalb eines Monats (im Ausland 3 Monate) nach seiner Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Sollte der Widerspruch nicht erfolgreich sein, besteht die Möglichkeit einer Klage vor dem Sozialgericht.
 

Formulare

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja

Kurzfassung

  • Zuschuss zur Krankenversicherung für Rentenbezieher der Landwirtschaftlichen Alterskasse Bewilligung
  • Zuschuss zur Krankenversicherung von der Landwirtschaftlichen Alterskasse 
  • Anspruch auf Zuschuss zum Beitrag zur Krankenversicherung haben Rentnerinnen und Rentner: 
    • freiwillig Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung und
    • privat Versicherte eines privaten Krankenversicherungsunternehmens
  • Antragstellung schriftlich, persönlich oder online
  • zuständig: Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
     
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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Bundesweit einheitliche Service-Rufnummer der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

Telefon: +49 561 785-0 (Anrufzeiten: Montag 08:00 16:00 Uhr Dienstag 08:00 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 16:00 Uhr Freitag 08:00 13:00 Uhr und nach Vereinbarung)

E-Mail: poststelle@svlfg.de

Öffnungszeiten:

Anrufzeiten
Montag 08:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr
Freitag 08:00 – 13:00 Uhr
und nach Vereinbarung

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Adresse:
Geschäftsstellen und Beratungsstellen der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

Telefon: +49 561 785-0 (Anrufzeiten: Montag 8:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 8:00 - 16:00 Uhr Freitag 8:00 - 13:00 Uhr)

Webseite: Geschäftsstellen und Beratungsstellen der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Übersicht nach Bundesländern
E-Mail: poststelle@svlfg.de

Öffnungszeiten:

Anrufzeiten
Montag 8:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 8:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag 8:00 – 16:00 Uhr
Freitag 8:00 – 13:00 Uhr

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Adresse:
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG – AK-Leistung)

Weißensteinstraße 70-72
34131 Kassel, documenta-Stadt

Telefon: +49 561 7850
Telefax: +49 561 785219006

Webseite: Internetseite der SVLFG
E-Mail: AK-Leistung@svlfg.de

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 13:00 Uhr
und nach Vereinbarung