Zur Sachkundeprüfung für das Wach- und Sicherheitsgewerbe anmelden
Volltext
Folgende Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe dürfen nur nach bestandener Sachkundeprüfung bei der IHK ausgeübt werden:
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr,
- Schutz vor Ladendieben,
- Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken.
Bestimmte Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe dürfen nur nach bestandener Sachkundeprüfung ausgeübt werden.
Ansprechpunkt
An die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK).
Handlungsgrundlage(n)
Zuständige Stellen und Formulare
Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)
Bergstraße 2
24103 Kiel
Telefon: +49 431 5194-0
Telefax: +49 431 5194-234
Webseite:
Interseite der IHK Lübeck, Kiel und Flensburg inkl Geschäftsstellen
E-Mail:
infothek@kiel.ihk.de
Montag 07:30 - 17:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 17:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 17:00 Uhr
Freitag 07:30 - 14:00 Uhr
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Telefon: +49 431 530550-0
Telefax: +49 431 530550-99
Webseite:
https://www.ea-sh.de
E-Mail:
info@ea-sh.de
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr