Skip to main content Skip to page footer

Zulassung für Pflegeeinrichtungen beantragen

Volltext

Stationäre Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime) nach dem Sozialgesetzbuch XI (Pflegeversicherungsgesetz) sind selbständig wirtschaftende Einrichtungen, in denen Pflegebedürftige:

  • unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft gepflegt werden,
  • ganztägig (vollstationär) oder nur tagsüber oder nur nachts (teilstationär) untergebracht und verpflegt werden können.

Wenn Sie eine  eine stationäre Pflegeeinrichtung betreiben wollen, müssen Sie dies auch bei der Wohnpflegeaufsicht anzeigen.

Um gesetzlich Versicherte zu versorgen, muss ein Versorgungsvertrag mit der Pflegekasse geschlossen werden.   

Gebühren

Gebühr: 37,00 EUR
Vorkasse: nein
https://gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-VwGebVSH2018V101Anlage
Für die Anzeige bei der Wohnpflegeaufsicht fallen Gebühren von 37,00 Euro je zugelassenem Platz (mindestens jedoch 370,00 Euro) an.

Ansprechpunkt

  • An die Pflegekasse, wenn ein Versorgungsvertrag geschlossen werden soll.
  • An die Kreise oder kreisfreien Städte, wenn die Heimaufsicht betroffen ist.

Fristen

Voraussetzungen

  • Sie müssen dauerhaft in der Lage sein, eine ausreichende und gleichmäßige pflegerische Versorgung der Pflegebedürftigen zu gewährleisten,
  • Ihre Pflege und Versorgung müssen der nach dem Pflegeversicherungsgesetz und den rahmenvertraglichen Vereinbarungen gebotenen Qualität entsprechen,
  • Ihre Pflegeeinrichtung muss
    • wirtschaftlich arbeiten,
    • unter der fachlichen Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft stehen,
    • geeignete Pflegekräfte beschäftigen und
    • in geeigneten Räumlichkeiten untergebracht sein.

erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen zur Anzeige des Betriebs einer stationären Pflegeeinrichtung bei der Wohnpflegeaufsicht sind in den §§ 12 - 15 Selbstbestimmungsstärkungsgesetz (SbStG) geregelt.

Hinweise (Besonderheiten)

Die Voraussetzungen für einen Versorgungsvertrag können Sie bei der zuständigen Pflegekasse erfragen.

zurück zur Übersicht

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:
Kreis Pinneberg - Fachdienst Gesundheit

Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn

Telefon: +49 4121 4502-0
Telefax: +49 4121 4502-93332

Webseite: Kreis Pinneberg/ Fachdienst Gesundheit
E-Mail: info@kreis-pinneberg.de

Öffnungszeiten:

Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr

Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.