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Wohnort - Anmeldung als Nebenwohnsitz

Volltext

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

Ansprechpunkt

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).

Fristen

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.

Voraussetzungen

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

erforderliche Unterlagen

Bestätigung des Wohnungsgebers

Kurzfassung

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Büro für Einwohnerservice - Stadt Wedel | Fachbereich 1 Bürgerservice | Ordnung und Einwohnerservice

Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel Rathausplatz 3-5
22871 Wedel

Telefon: +49 4103 707-237
Telefax: +49 4103 707-300

Webseite: https://www.wedel.de
E-Mail: einwohnerservice@stadt.wedel.de

Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 8.30 -13.00 Uhr Donnerstag 15.00 -19.00 Uhr Termine können Sie online buchen unter https://www.wedel.de/online-terminbuchung Ansprechpartner:
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