Wohngeld wesentliche Änderungen wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilen
Volltext
Sie teilen der Wohngeldbehörde unverzüglich mit, wenn sich nicht nur vorübergehend
- das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent erhöht,
- Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten sich um mehr als 15 Prozent verringert oder
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sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder verringert, weil sie
- nicht mehr zum Haushalt gehören
- nicht mehr beim Wohngeld berücksichtigt werden.
Wenn die Änderungen rückwirkend sind oder rückwirkend bekannt werden, wird auch Ihr Anspruch auf Wohngeld rückwirkend verringert.
Erhalten Sie Wohngeld und Ihr Anspruch auf Wohngeld sinkt? Das müssen Sie der Wohngeldbehörde unverzüglich mitteilen.
Verfahrensablauf
- Sie senden Ihre Änderungsmitteilung schriftlich oder online an die für Sie zuständige Wohngeldstelle.
- Die Behörde prüft, ob Ihre Mitteilung Auswirkung auf die Höhe Ihres Wohngeldes hat und sendet Ihnen gegebenenfalls einen Bescheid zu.
Gebühren
Es fallen keine Kosten an.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Voraussetzungen
- Das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder hat sich um mehr als 15 Prozent erhöht oder
- die Zahl Ihrer Haushaltsmitglieder hat sich verringert oder
- Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten hat sich um mehr als 15 Prozent verringert
erforderliche Unterlagen
- Nachweise über die Änderung der Miete oder Belastung
- Nachweise über das geänderte Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder
- Nachweise über die Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
Handlungsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Sie sind verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Die Wohngeldbehörde ist berechtigt, Ihre Angaben durch einen Datenabgleich zu prüfen. Die Überprüfung Ihrer Angaben ist bis 10 Jahre nach Erhalt des Wohngeldbescheids zulässig.
Kurzfassung
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bereits bewilligter Mietzuschuss oder bei Eigentum Lastenzuschuss wird verringert, wenn nicht nur vorübergehend:
- das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent steigt
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sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder verringert,
- weil sie nicht mehr zum Haushalt zählen oder
- nicht mehr beim Wohngeld berücksichtigt werden
- die monatliche Miete oder die monatliche Belastung um mehr als 15 Prozent sinkt
- Mitteilung muss unverzüglich erfolgen
- Antrag schriftlich oder online
- wenn positive Änderungen rückwirkend sind oder rückwirkend bekannt werden, wird auch das Wohngeld rückwirkend verringert
- zuständig: zuständige Wohngeldbehörde
Zuständige Stellen und Formulare
Wohngeld - Stadt Wedel | Fachbereich 1 Bürgerservice | Soziales
Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel
Rathausplatz 3-5
22871 Wedel
Telefon: +49 4103 707-0
Telefax: +49 4103 707-300
Webseite:
https://www.wedel.de
E-Mail:
wohngeld@stadt.wedel.de
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Frau Bartels
Zimmernummer: Etage: 2. OG | Zimmer: 217Telefon: +49 4103 707-467
Telefax: +49 4103 70788-467
E-Mail: n.bartels@stadt.wedel.de
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Frau Hörburger
Zimmernummer: Etage: 2. OG | Zimmer: 216
(Nachnamen: BuchstabeRunT-Z)Telefon: +49 4103 707-336
Telefax: +49 4103 70788-336
E-Mail: v.hoerburger@stadt.wedel.de
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Frau Laß
Zimmernummer: Etage: 2. OG | Zimmer: 216Telefon: +49 4103 707-285
Telefax: +49 4103 70788-285
E-Mail: l.lass@stadt.wedel.de
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Herr Osterloh
Zimmernummer: Etage: 2. OG | Zimmer: 217Telefon: +49 4103 707-266
Telefax: +49 4103 70788-266
E-Mail: t.osterloh@stadt.wedel.de
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Frau Fredeland
Zimmernummer: Etage: 2. OG | Zimmer: 215
(Nachnamen: S)Telefon: +49 4103 707-468
Telefax: +49 4103 707-88468
E-Mail: a.fredeland@stadt.wedel.de
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Frau Lüddecke
Zimmernummer: Etage: 2. OG | Zimmer: 218Telefon: +49 4103 707-505
Telefax: +49 4103 70788-505
E-Mail: k.lueddecke@stadt.wedel.de
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Frau Stuht-Meier
Zimmernummer: Etage: 2. OG | Zimmer: 218
(Nachnamen: BuchstabeK-L)Telefax: +49 4103 70788-504
Telefon: +49 4103 707-504
E-Mail: A.Stuht-Meier@stadt.wedel.de