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Wohngeld Weiterleistung beantragen

Volltext

Das Wohngeld soll Ihnen ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen ermöglichen. Sie können spätestens innerhalb eines Monats nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes beantragen, dass Sie Wohngeld weiterhin beziehen als

  • Mietzuschuss oder als
  • Lastenzuschuss für Eigentümerinnen oder Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung.

Die Weiterleistung des Wohngelds wird in der Regel wiederum für 12 Monate bewilligt. Bei gleichbleibendem Einkommen kann der Bewilligungszeitraum bis zu 24 Monate betragen.

Wenn Sie bereits Wohngeld erhalten und sich Ihre Einkommenssituation nicht stark verbessert hat, können Sie einen Antrag auf Weiterleistung stellen.

Verfahrensablauf

  • Sie stellen Ihren Weiterleistungsantrag schriftlich mit dem dafür vorgesehenen Formular oder mithilfe des Onlinedienstes. Das Formular können Sie per Post an die für Sie zuständige Wohngeldstelle senden oder persönlich abgeben.
  • Die Behörde prüft Ihren Weiterleistungsantrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu.
  • Im Falle einer Weiterbewilligung wird das Wohngeld in der Regel für 12 Monate weiter bewilligt und kann bei vergleichsweise konstantem Einkommen bis zu 24 Monate weiter gewährt werden.

Gebühren

Es fallen keine Kosten an.

Fristen

In der Regel wird Ihnen das Wohngeld vom Ersten des Monats nach Ablauf des vorherigen Bewilligungszeitraumes an gezahlt. Dafür müssen Sie spätestens innerhalb eines Monats nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes ein Weiterleistungsantrag bei der Wohngeldstelle stellen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit Ihrer Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.

Gegebenenfalls längere Bearbeitungszeiten gehen nicht zu Ihren Lasten: der Anspruch auf Wohngeld wird ab dem Tag der Antragstellung geprüft. Bei weiter bestehendem Wohngeldanspruch geht Ihnen kein Wohngeld verloren.

Voraussetzungen

Ihre Einkommensverhältnisse haben sich seit dem Erstantrag nicht stark verbessert.

erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Weiterleistung des Wohngelds entweder mit dem entsprechenden Formular Ihrer zuständigen Behörde oder formlos per E-Mail, Fax oder Telefon

Je nach Ihrer Situation legen Sie Nachweise der Wohnkosten oder der Belastung vor. Dazu können zum Beispiel gehören:

  • Nachweise über Transferleistungen, zum Beispiel:
    • Hilfe zum Lebensunterhalt
    • Sozialgeld
    • Grundsicherung im Alter
    • Grundsicherung bei Erwerbsminderung
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Verdienstbescheinigung
  • erhöhte Werbungskosten, die Sie mit dem Steuerbescheid nachweisen
  • aktuelle Bescheide zum Beispiel über:
    • Rentenbezüge
    • Arbeitslosengeld I
    • Kurzarbeitergeld
    • Übergangsgeld
  • Nachweis über Krankengeld oder sonstige Lohnersatzleistungen,
  • bei Selbstständigen: letzter Steuerbescheid

Sie sollten die Einkünfte aller Haushaltsmitglieder angeben Die Wohngeldstelle prüft dann, welche der Einkünfte anrechenbar sind. Gegebenenfalls müssen Sie weitere Nachweise anfügen, zum Beispiel:

  • Immatrikulationsbescheinigung von Studierenden
  • BAföG-Bescheid
  • Erklärung über monatliche Zuwendungen der Eltern während des Studiums
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Nachweis über Renten oder Lebensversicherung
  • Anlage zum Antrag auf Wohngeld bei Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen
  • Schwerbehindertenausweis und gegebenenfalls Nachweis über Pflegegeldzahlungen
  • Nachweis über den Aufenthaltsstatus und die Dauer des Aufenthalts bei Ausländerinnen und Ausländern aus Drittstaaten
  • EU-Aufenthaltserlaubnis sowie eine meldebehördliche Anmeldung bei EU-Bürgerinnen und -Bürgern

Zum Antrag auf Mietzuschuss benötigen Sie darüber hinaus das ausgefüllte

  • Formular Vermieterbescheinigung, das Ihnen in der Regel von den Wohngeldbehörden zur Verfügung gestellt wird

Zum Antrag auf Lastenzuschuss benötigen Sie zusätzlich folgende Nachweise:

  • Eigentumsnachweis
  • Grundbuchauszug
  • Kaufvertrag
  • Formular zur Ermittlung der Belastung aus dem Kapitaldienst
  • Nachweis über die Belastung aus der Baufinanzierung, zum Beispiel
    • Fremdmittelbescheinigung
    • letzter Zahlungsbeleg
    • gegebenenfalls Zins- und Tilgungsplan
  • Nachweis über die Höhe des Kaufpreises oder der Bau oder Modernisierungskosten
  • Grundsteuerbescheid oder Nachweis über die Höhe der Erbbauzinsen
  • gegebenenfalls Nachweis über Erträge aus Vermietung
  • Wohnflächenberechnung
  • gegebenenfalls Bescheid über das Baukindergeld

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Wohngeld

Hinweise (Besonderheiten)

Sie sind verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Die Wohngeldbehörde ist berechtigt, Ihre Angaben durch einen Datenabgleich zu prüfen. Die Überprüfung Ihrer Angaben ist bis 10 Jahre nach Erhalt des Wohngeldbescheids zulässig.

Kurzfassung

  • Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten
  • Erstantrag wird in der Regel für 12 Monate bewilligt und kann bei gleichbleibendem Einkommen bis zu 24 Monate bewilligt werden
  • Wohngeld wird weiter bewilligt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes ein Weiterleistungsantrag gestellt wird und die Voraussetzungen für die Gewährung weiterhin erfüllt sind
  • kann als Mietzuschuss oder bei Wohneigentum als Lastenzuschuss weiter gewährt werden
  • Voraussetzung: Wohnraum wird selbst genutzt und die Miete oder Belastung selbst dafür aufgebracht
  • Antrag schriftlich oder online
  • zuständig: zuständige Wohngeldbehörde
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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Wohngeld - Stadt Wedel | Fachbereich 1 Bürgerservice | Soziales

Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel Rathausplatz 3-5
22871 Wedel

Telefon: +49 4103 707-0
Telefax: +49 4103 707-300

Webseite: https://www.wedel.de
E-Mail: wohngeld@stadt.wedel.de

Öffnungszeiten: Dienstag, Freitag 8.30 -13.00 Uhr Donnerstag 15.00 -19.00 Uhr Weitere Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung. Ansprechpartner:
  • Frau Bartels
    Zimmernummer: Etage: 2. OG | Zimmer: 217

    Telefon: +49 4103 707-467
    Telefax: +49 4103 70788-467
    E-Mail: n.bartels@stadt.wedel.de

  • Frau Hörburger
    Zimmernummer: Etage: 2. OG | Zimmer: 216
    (Nachnamen: BuchstabeT-Z)

    Telefon: +49 4103 707-336
    Telefax: +49 4103 70788-336
    E-Mail: v.hoerburger@stadt.wedel.de

  • Frau Laß
    Zimmernummer: Etage: 2. OG | Zimmer: 216

    Telefon: +49 4103 707-285
    Telefax: +49 4103 70788-285
    E-Mail: l.lass@stadt.wedel.de

  • Herr Osterloh
    Zimmernummer: Etage: 2. OG | Zimmer: 217

    Telefon: +49 4103 707-266
    Telefax: +49 4103 70788-266
    E-Mail: t.osterloh@stadt.wedel.de

  • Frau Fredeland
    Zimmernummer: Etage: 2. OG | Zimmer: 215
    (Nachnamen: BuchstabeR-S)

    Telefon: +49 4103 707-468
    Telefax: +49 4103 707-88468
    E-Mail: a.fredeland@stadt.wedel.de

  • Frau Lüddecke
    Zimmernummer: Etage: 2. OG | Zimmer: 218

    Telefon: +49 4103 707-505
    Telefax: +49 4103 70788-505
    E-Mail: k.lueddecke@stadt.wedel.de

  • Frau Stuht-Meier
    Zimmernummer: Etage: 2. OG | Zimmer: 218
    (Nachnamen: BuchstabeK-L)

    Telefax: +49 4103 70788-504
    Telefon: +49 4103 707-504
    E-Mail: A.Stuht-Meier@stadt.wedel.de