Wohngeld Erhöhung beantragen
Volltext
Sie teilen der Wohngeldbehörde unverzüglich mit, wenn sich nicht nur vorübergehend
- das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent verringert,
- Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten sich um mehr als 15 Prozent erhöht oder
- sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht.
Erhalten Sie Wohngeld und Ihr Anspruch auf Wohngeld erhöht sich? Dann müssen Sie einen Erhöhungsantrag stellen.
Verfahrensablauf
- Sie senden Ihren Erhöhungsantrag schriftlich oder online an die für Sie zuständige Wohngeldstelle.
- Die Behörde prüft und bescheidet Ihren Erhöhungsantrag.
Gebühren
Es fallen keine Kosten an.
Ansprechpunkt
An die Wohngeldbehörden Ihrer Amts-, Gemeinde- oder Stadtverwaltung
Fristen
Sie stellen den Antrag spätestens am letzten Tag des Monats, ab dem Sie höheres Wohngeld beantragen möchten.
Voraussetzungen
- Das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder hat sich um mehr als 15 Prozent verringert oder
- die Zahl Ihrer Haushaltsmitglieder hat sich erhöht oder
- Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten hat sich um mehr als 15 Prozent erhöht.
erforderliche Unterlagen
- Nachweise über die Änderung der Miete oder Belastung
- Nachweise über das geänderte Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder
- Nachweise über die Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen oder Ihre Klage einreichen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Wohngeld.
Hinweise (Besonderheiten)
Sie sind verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Die Wohngeldbehörde ist berechtigt, Ihre Angaben durch einen Datenabgleich zu prüfen. Die Überprüfung Ihrer Angaben ist bis 10 Jahre nach Erhalt des Wohngeldbescheids zulässig.
Kurzfassung
-
bereits bewilligter Mietzuschuss oder bei Eigentum Lastenzuschuss wird erhöht, wenn nicht nur vorübergehend:
- das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent sinkt oder
- sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht oder
- sich die monatliche Miete oder die monatliche Belastung um mehr als 15 Prozent erhöht
- Antrag schriftlich oder online
- zuständig: zuständige Wohngeldbehörde
Zuständige Stellen und Formulare
Fachdienst Soziales - Stadt Wedel | Fachbereich 1 Bürgerservice
Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel
Rathausplatz 3-5
22871 Wedel
Telefon: +49 4103 707-0
Telefax: +49 4103 707-300
Webseite:
https://www.wedel.de
E-Mail:
sozialamt@stadt.wedel.de
Wohngeld - Stadt Wedel | Fachbereich 1 Bürgerservice | Soziales
Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel
Rathausplatz 3-5
22871 Wedel
Telefon: +49 4103 707-0
Telefax: +49 4103 707-300
Webseite:
https://www.wedel.de
E-Mail:
wohngeld@stadt.wedel.de
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Frau Bartels
Zimmernummer: Etage: 2. OG | Zimmer: 217Telefon: +49 4103 707-467
Telefax: +49 4103 70788-467
E-Mail: n.bartels@stadt.wedel.de
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Frau Hörburger
Zimmernummer: Etage: 2. OG | Zimmer: 216
(Nachnamen: BuchstabeT-Z)Telefon: +49 4103 707-336
Telefax: +49 4103 70788-336
E-Mail: v.hoerburger@stadt.wedel.de
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Frau Laß
Zimmernummer: Etage: 2. OG | Zimmer: 216
(Nachnamen: BuchstabeM-Q)Telefon: +49 4103 707-285
Telefax: +49 4103 70788-285
E-Mail: l.lass@stadt.wedel.de
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Herr Osterloh
Zimmernummer: Etage: 2. OG | Zimmer: 217Telefon: +49 4103 707-266
Telefax: +49 4103 70788-266
E-Mail: t.osterloh@stadt.wedel.de
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Frau Fredeland
Zimmernummer: Etage: 2. OG | Zimmer: 215
(Nachnamen: BuchstabeR-S)Telefon: +49 4103 707-468
Telefax: +49 4103 707-88468
E-Mail: a.fredeland@stadt.wedel.de
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Frau Lüddecke
Zimmernummer: Etage: 2. OG | Zimmer: 218Telefon: +49 4103 707-505
Telefax: +49 4103 70788-505
E-Mail: k.lueddecke@stadt.wedel.de
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Frau Stuht-Meier
Zimmernummer: Etage: 2. OG | Zimmer: 218
(Nachnamen: BuchstabeK-L)Telefax: +49 4103 70788-504
Telefon: +49 4103 707-504
E-Mail: A.Stuht-Meier@stadt.wedel.de