Skip to main content Skip to page footer

Winterdienst

Volltext

Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen, Radwege und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar beziehungsweise begehbar sind.

Der Winterdienst hat grundsätzlich sicherzustellen, dass auch bei Glätte und Schnee die Straßen, Radwege und Gehwege sicher befahrbar / begehbar sind.

Ansprechpunkt

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Die Räum- und Streupflicht kann durch Satzung der Gemeinden, Ämter oder Städte auf die Anwohner/innen übertragen werden.

Handlungsgrundlage(n)

  • § 3 Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
  • §§ 10, 45 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).

Spezielle Hinweise für - "Stadt Wedel"

Die Straßenreinigung ist seit je her eine Verpflichtung der Bürgerinnen und Bürger einer Stadt. Rechtliche Grundlage bildet die Straßenreinigungssatzung der Stadt Wedel. Sie umfasst neben der Reinigung auch die Beseitigung von Schnee- und Eisglätte. Die Satzung finden Sie auf www.wedel.de .

Zur Reinigung sind die Eigentümerinnen und Eigentümer der anliegenden Grundstücke verpflichtet. Geh,- Radwege, Spielstraßen und Parkstreifen sind so oft wie erforderlich, mindestens jedoch einmal wöchentlich zu reinigen. Dies gilt jetzt besonders wegen des Laubes.

Genauere Informationen können Sie dem anliegenden Dokument "Informationen zum Winterdienst" entnehmen.

Spezielle Hinweise für - "Stadt Wedel"

Spezielle Hinweise für - "Stadt Wedel"

  • Straßenreinigungs- und -gebührensatzung

Spezielle Hinweise für - "Stadt Wedel"

zurück zur Übersicht

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten - Stadt Wedel | Fachbereich 1 Bürgerservice | Ordnung und Einwohnerservice

Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel Rathausplatz 3-5
22871 Wedel

Telefon: +49 4103 707-0
Telefax: +49 4103 707-300

Webseite: https://www.wedel.de
E-Mail: ordnungsbehoerde@stadt.wedel.de

Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 8.30 -13.00 Uhr Donnerstag 15.00 -19.00 Uhr Weitere Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung

Detailansicht »

Adresse:
Bauhof - Stadt Wedel | Fachbereich 2 Bauen und Umwelt | Bauverwaltung und öffentliche Flächen

Autal 39
22880 Wedel

Telefon: +49 4103 707-600

Webseite: https://www.wedel.de
E-Mail: bauhof@wedel.de

Öffnungszeiten: Winter (01.09. - 30.04.): Montag bis Donnerstag: 6:45 - 16 Uhr Freitag: 6:45 - 12 Uhr Sommer (01.05. - 31.08.): Montag bis Donnerstag: 6 - 15:15 Uhr Freitag: 6 - 11:15 Uhr

Detailansicht »

Adresse:
Bauverwaltung - Stadt Wedel | Fachbereich 2 Bauen und Umwelt | Bauverwaltung und öffentliche Flächen

Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel Rathausplatz 3-5
22871 Wedel

Telefon: +49 4103 707-0
Telefax: +49 4103 707-300

Webseite: https://www.wedel.de
E-Mail: bauverwaltung@stadt.wedel.de

Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 8.30 -13.00 Uhr Donnerstag 15.00 -19.00 Uhr Weitere Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung. Ansprechpartner:
  • Frau Bonna
    Zimmernummer: Zimmer: 204

    Telefon: +49 4103 707-250
    Telefax: +49 4103 70788-250
    E-Mail: c.bonna@stadt.wedel.de

Detailansicht »

Adresse:
Fachdienst Ordnung und Einwohnerservice - Stadt Wedel | Fachbereich 1 Bürgerservice

Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel Rathausplatz 3-5
22871 Wedel

Telefon: +49 4103 707-0
Telefax: +49 4103 707-300

Webseite: https://www.wedel.de
E-Mail: ordnungsbehoerde@stadt.wedel.de

Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 8.30 -13.00 Uhr Donnerstag 15.00 -19.00 Uhr Weitere Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung. Ansprechpartner:
  • Frau Müller
    Zimmernummer: Etage: EG | Zimmer: 34

    Telefax: +49 4103 70788-241
    Telefon: +49 4103 707-241
    E-Mail: l.mueller@stadt.wedel.de