Skip to main content Skip to page footer

(Wieder-)Ausfuhranmeldungen elektronisch nachverfolgen

Volltext

Wenn Sie Waren aus dem Zollgebiet der Union in ein Drittland exportieren möchten, müssen Sie dies unter bestimmten Voraussetzungen vorher über das "Automatisierte Tarif- und Lokale Zollabwicklungssystem" (ATLAS) anmelden. Ihre Anmeldung wird automatisiert entgegengenommen und unter einer sendungsbezogenen Referenznummer (Master Reference Number, MRN) gespeichert. Mit der Annahme der (Wieder-)Ausfuhranmeldung wird Ihnen die MRN bekannt gegeben. Zusätzlich bekommen Sie bei Überlassung der Ware in das (Wieder-)Ausfuhrverfahren ein Ausfuhrbegleitdokument (ABD), auf dem unter anderem die MRN vermerkt ist. 

Mit der Internet-Statusauskunft können Sie allgemeine Informationen zu (Wieder-)Ausfuhrvorgängen online abrufen. Um Ihre Berechtigung nachzuweisen, müssen Sie sich mit

  • Ihrer EU-weiten Registrierungs- und Identifizierungsnummer für Wirtschaftsbeteiligte (EORI-Nummer) oder 
  • Ihrer Identifikationsnummer aus einem Drittstaat (TCUI-Nummer)

identifizieren.

Mit der "MRN-Statusauskunft" des Zolles können Sie online Informationen zu Ihren (Wieder-)Ausfuhranmeldungen abrufen.

Verfahrensablauf

Um die Internet-Statusauskunft online abzurufen, gehen Sie folgendermaßen vor:

  • Rufen Sie die Seite "Internetausfuhranmeldung Plus" auf und wählen Sie die "MRN Statusauskunft".
  • Es erscheint ein neues Fenster, in die Sie Ihre MRN und Ihre TIN (EORI- oder TCUI-Nummer) eingeben müssen.

Gebühren

Keine

Fristen

Keine

Bearbeitungsdauer

Keine

Voraussetzungen

Sie müssen Wirtschaftsbeteiligte beziehungsweise Wirtschaftsbeteiligter im Sinne des Zollrechts sein. Das heißt, Sie sind im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit mit Tätigkeiten befasst, die unter das Zollrecht fallen.

erforderliche Unterlagen

  • MRN-Nummer
  • TIN (EORI- oder TCUI-Nummer)

Formulare

Formulare: keine 
Onlineverfahren möglich: ja 
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein

Kurzfassung

  • Internet MRN Statusanfrage (Wieder-)Ausfuhr Auskunft 
  • Bei der Anmeldung einer (Wieder-)Ausfuhr von Waren aus dem Zollgebiet der Union in ein Drittland wird eine Master Reference Number (MRN) vergeben.
  • Durch die Internet-Statusauskunft kann der Status von  (Wieder-)Ausfuhranmeldungen online nachverfolgt werden.
  • Dafür nötig: MRN sowie TIN (EORI- oder TCUI-Nummer).
  • Zuständig: Generalzolldirektion
zurück zur Übersicht

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:
Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunft Zoll

Carusufer 3-5
01099 Dresden, Stadt
01077 Dresden, Stadt

Telefon: +49 228 303-26020 (Für Privatpersonen)
Telefon: +49 228 303-26030 (Für Unternehmen)
Telefon: +49 228 303-26040 (Anfragen auf Englisch)
Telefax: +49 228 303-97924

Webseite: Auskünfte auf der Internetseite der Zollverwaltung
E-Mail: info.privat@zoll.de
E-Mail: info.gewerblich@zoll.de
E-Mail: enquiries.english@zoll.de

Öffnungszeiten:

Anrufzeiten:

Montag 08:00 – 17:00 Uhr

Dienstag 08:00 – 17:00 Uhr

Mittwoch 08:00 – 17:00 Uhr

Donnerstag 08:00 – 17:00 Uhr

Freitag 08:00 – 17:00 Uhr