Wahlbenachrichtigung anfordern
Volltext
Ansprechpartner für das Thema Wahlen sind die Verwaltungen der Gemeinden, Städte und Kreise. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigung können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.
Alternativ können Sie per Briefwahl wählen. In diesem Fall müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Den Antrag stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigung angegebenen Stelle.
Eine andere Person kann mit Ihrer schriftlichen Bevollmächtigung den Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines für Sie stellen beziehungsweise unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Wahlunterlagen in Empfang nehmen.
Wahlen werden durch die Verwaltungen der Gemeinden, Städte und Kreise organisiert.
Ansprechpunkt
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Gemeindebehörde).
Fristen
Die Wahlbenachrichtigung sollte den Wahlberechtigten bis zum 21. Tag vor der Wahl zugegangen sein. Sollten Sie versehentlich keine Benachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeindebehörde (Rathaus, Amtsverwaltung). Das Wählerverzeichnis steht vom 20.-16. Tag vor der Wahl zur Einsichtnahme in Ihrer Verwaltung bereit.
Sofern Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können Sie auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen bzw. Briefwahl beantragen. Den Briefwahlantrag können Sie schriftlich (z.B. mit dem Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung), per E-Mail oder persönlich vor Ort beantragen. Viele Gemeindebehörden halten auf ihrer Internetpräsenz auch ein Antragsformular zum direkten Ausfüllen bereit. Wenn Sie Ihre Briefwahlunterlagen persönlich abholen, können Sie auch gleich vor Ort wählen. Bitte geben Sie Ihren vollständigen Namen, Ihre Anschrift und Ihr Geburtsdatum sowie – sofern bekannt – Ihre Nummer im Wählerverzeichnis an. Sofern Sie die Unterlagen nicht an Ihre Wohnanschrift gesendet bekommen möchten, nennen Sie bitte auch die abweichende Anschrift (z.B. Urlaubsadresse).
Handlungsgrundlage(n)
Europawahlordnung (EuWO)
Bundeswahlordnung (BWO)
Hinweise (Besonderheiten)
Spezielle Hinweise für - "Stadt Wedel"
Sie haben die Möglichkeit die Briefwahlunterlagen online zu beantragen.
Spezielle Hinweise für - "Stadt Wedel"
Zuständige Stellen und Formulare
Fachdienst interner Dienstbetrieb - Stadt Wedel | Fachbereich 3 Innerer Service
Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel
Telefon: +49 4103 707-0
Telefax: +49 4103 707-300
Webseite:
https://www.wedel.de
E-Mail:
info@stadt.wedel.de
-
Frau Elsner
Zimmernummer: Zimmer: 111Telefax: +49 4103 70788-370
Telefon: +49 4103 707-370
E-Mail: wahlen@stadt.wedel.de
Gremien - Stadt Wedel | Fachbereich 3 Innerer Service | Interner Dienstbetrieb
Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel
Rathausplatz 3-5
22871 Wedel
Telefon: +49 4103 707-0
Telefax: +49 4103 707-300
Webseite:
https://www.wedel.de
E-Mail:
info@stadt.wedel.de
Organisation und Digitalisierung - Stadt Wedel | Fachbereich 3 Innerer Service | Interner Dienstbetrieb
Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel
Rathausplatz 3-5
22871 Wedel
Telefon: +49 4103 707-0
Telefax: +49 4103 707-300
Webseite:
https://www.wedel.de
E-Mail:
info@stadt.wedel.de
Wahlen - Stadt Wedel | Fachbereich 3 Innerer Service | Interner Dienstbetrieb
Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel
Rathausplatz 3-5
22871 Wedel
Telefon: +49 4103 707-0
Telefax: +49 4103 707-300
Webseite:
https://www.wedel.de/rathaus-politik/kommunalpolitik/wahlen-und-abstimmungen
E-Mail:
wahlen@stadt.wedel.de
Kreis Pinneberg - Fachdienst Recht
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
Telefon: +49 4121 4502-4448
Telefax: +49 4121 4502-94448
Webseite:
Kreis Pinneberg/ Fachdienst Recht
E-Mail:
n.jansson@kreis-pinneberg.de
Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr
Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.