Vorläufigen Personalausweis beantragen
Volltext
Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.
Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie müssen den vorläufigen Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue reguläre Personalausweis ausgehändigt wird.
Ab dem 1. Mai 2025 dürfen nur noch digitale Lichtbilder verwendet werden, die von einem externen Dienstleister beispielsweise einem Fotografen oder einer Fotografin oder der Pass- und Personalausweisbehörde über ein eigenes Bilderfassungssystem erstellt werden. Papierlichtbilder sind nicht mehr zugelassen.
Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen kurzfristig einen neuen? Dann können Sie beim Bürgeramt einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
Verfahrensablauf
Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.
- Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
- Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Bitte kontaktieren das von Ihnen ausgewählten Bürgeramt, um zu erfahren, ob das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
- Das Bürgeramt stellt Ihnen in der Regel den vorläufigen Personalausweis sofort aus.
Gebühren
Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Gebühr: 10,00 EUR
Vorkasse: ja
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
Vorläufiger Personalausweis
Gebühr: 13,00 EUR
Vorkasse: ja
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
Gebühr: 6,00 EUR
Vorkasse: ja
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.
Ansprechpunkt
An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Fristen
Voraussetzungen
Sie können einen vorläufigen Personalausweis unter folgenden Bedingungen beantragen:
- Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft
- Sie sind in Deutschland gemeldet
- Sie besitzen keinen gültigen Personalausweis
- Sie benötigen dringend ein gültiges Ausweisdokument.
erforderliche Unterlagen
- biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
- falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reise- oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
- falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, gegebenenfalls Heiratsurkunde
-
bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Handlungsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
- Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
- Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht an den deutschen Auslandsvertretungen beantragen.
- Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder kommt er Ihnen abhanden, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen.
Kurzfassung
-
wenn sofort ein Ausweisdokument gebraucht wird, kann ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden, zum Beispiel:
- bei Wartezeit auf den beantragten regulären Ausweis
- vorläufiger Personalausweis muss zurückgegeben werden, wenn der neue reguläre Personalausweis ausgehändigt wird
- antragstellende Personen erhalten vorläufigen Personalausweis in der Regel sofort ausgehändigt, wenn die Antragstellung bei der zuständigen Behörde erfolgte
- Gültigkeitsdauer: maximal 3 Monate
- zuständig: Bürgeramt am Hauptwohnsitz oder jedes andere Bürgeramt
Zuständige Stellen und Formulare
Büro für Einwohnerservice - Stadt Wedel | Fachbereich 1 Bürgerservice | Ordnung und Einwohnerservice
Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel
Rathausplatz 3-5
22871 Wedel
Telefon: +49 4103 707-237
Telefax: +49 4103 707-300
Webseite:
https://www.wedel.de
E-Mail:
einwohnerservice@stadt.wedel.de
-
Frau Gugisch
Zimmernummer: Zimmer: 41Telefon: +49 4103 707-243
Telefax: +49 4103 707-430
E-Mail: einwohnerservice@stadt.wedel.de
-
Frau Wleklinski-Vetter
Zimmernummer: Etage: EG | Zimmer: 41Telefon: +49 4103 707-243
Telefax: +49 4103 707-430
E-Mail: einwohnerservice@stadt.wedel.de
-
Frau Kremer
Zimmernummer: Zimmer: 41Telefax: +49 4103 70788-237
Telefon: +49 4103 707-237
E-Mail: einwohnerservice@stadt.wedel.de
-
Frau Marquardt
Zimmernummer: Zimmer: 41Telefax: +49 4103 707-88244
Telefon: +49 4103 707-244
E-Mail: einwohnerservice@stadt.wedel.de
Stadt Wedel Fachbereich 1 Bürgerservice
Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel
Telefon: +49 4103 707-0
Telefax: +49 4103 707-300
Webseite:
https://www.wedel.de
E-Mail:
info@stadt.wedel.de