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Verwendungsnachweis für eine projektgebundene oder institutionellen Förderung durch das Bundesministerium für Entwicklung einreichen

Volltext

Ihre gemeinnützige Forschungs- oder Evaluierungseinrichtung hat vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) projektbezogene oder institutionelle Fördermittel erhalten.

Wenn Ihr wissenschaftliches oder anwendungsorientiertes Forschungs- und Evaluierungsprojekt abgeschlossen ist, müssen Sie dem BMZ einen Fördernachweis übermitteln. Damit belegen Sie, wofür Sie die Gelder verwendet haben.

Sie haben vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) eine institutionelle oder projektgebundene Förderung erhalten? Dann müssen Sie im Anschluss einen Verwendungsnachweis über die erhaltenen und verwendeten Förderbeträge einreichen.

Verfahrensablauf

Den Verwendungsnachweis für geförderte projektgebundene oder institutionelle Projekte können Sie online oder per Post einreichen.

Wenn Sie den Verwendungsnachweis online einreichen wollen:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und füllen Sie dort das Online-Formular aus. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Verwendungsnachweis online ab.

Wenn Sie den Verwendungsnachweis per Post einreichen wollen:

  • Schicken Sie Ihren Verwendungsnachweis per Post an das BMZ.

Das BMZ prüft Ihre Unterlagen. Gegebenenfalls fordert das BMZ weitere Unterlagen bei Ihnen an.

Gebühren

Es fallen keine Kosten an.

Fristen

Den Verwendungsnachweis müssen Sie dem BMZ spätestens im September des Folgejahres nach bewilligter Förderung vorlegen.

Bearbeitungsdauer

Voraussetzungen

  • Ihr Projekt wird vom BMZ gefördert.

erforderliche Unterlagen

  • Verwendungsnachweis
  • Sachbericht über die Verwendung der Förderung und das erzielte Ergebnis
  • Auflistung der Einnahmen und Ausgaben inklusive einer tabellarischen Belegübersicht

Rechtsbehelf

entfällt

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Kurzfassung

  • Projekt- oder institutionelle Förderung – BMZ Verwendungsnachweisprüfung
  • geförderte Projekte in der Entwicklungszusammenarbeit müssen nach Abschluss des Projekts einen Verwendungsnachweis über insgesamt verwendete Mittel erbringen
  • Kosten: Einreichen des Verwendungsnachweises ist kostenlos
  • Verwendungsnachweis kann per Post oder online eingereicht werden
  • zuständig: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
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Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), Referat G34 Evaluierung und Ressortforschung, DEval, DIE

Dahlmannstraße 4
53115 Bonn, Stadt
53045 Bonn, Stadt Stresemannstraße 94
10963 Berlin, Stadt

Telefon: +49 228 99535-0
Telefax: +49 228 99535-3500

Webseite: Internetseite des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
E-Mail: RLG34@bmz.bund.de