Erlaubnis zum Betrieb eines Versicherungsunternehmens beantragen
Volltext
Eine Erlaubnis ist immer dann erforderlich, wenn Sie Versicherungsleistungen anbieten möchten. Das gilt zum Beispiel, wenn Sie Risiken absichern, Beiträge erheben und im Versicherungsfall Leistungen auszahlen wollen.
Wenn Sie ein Versicherungsunternehmen betreiben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis der Aufsichtsbehörde.
Verfahrensablauf
- Sie stellen einen Antrag bei der zuständigen Stelle.
- Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen vollständig ein.
- Ihr Antrag wird anschließend geprüft.
- Sie werden über das Ergebnis der Prüfung informiert.
Gebühren
Ansprechpunkt
An das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein,
wenn ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit gegründet werden soll und die Tätigkeit nur in Schleswig-Holstein, in Teilen davon oder in bis zu drei angrenzenden Bundesländern erfolgt.
An die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin),
wenn die Tätigkeit bundesweit ausgeübt wird oder über diese regionalen Grenzen hinausgeht.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Voraussetzungen
Sie möchten ein Versicherungsunternehmen eröffnen.
erforderliche Unterlagen
- Erlaubnisantrag mit Geschäftsplan und Mehrjahresplanung
- Gründungsunterlagen und Angaben zu den Organen
- Nachweise zur fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit der Geschäftsleiter
- Darstellung der Geschäftsorganisation einschließlich Risikomanagement
- Nachweis des Gründungsstocks
- Versicherungsbedingungen und Produktinformationen
- Satzung des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (kurz: VVAG) (bei Sterbekassen mit Beitrags- und Leistungstabelle)
- Gegebenenfalls Rückversicherungsvertrag (bei Sachversicherung)
- Versicherungsmathematisches Gutachten (bei Sterbekassen)
Die Aufsichtsbehörde kann im Einzelfall weitere Unterlagen anfordern.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Hinweise (Besonderheiten)
Die zuständige Aufsichtsbehörde entscheidet verbindlich, ob die Voraussetzungen für kleinere Vereine erfüllt sind und damit die Landesaufsicht zuständig ist. Stimmen Sie sich deshalb frühzeitig mit der zuständigen Stelle ab.
Kurzfassung
- Für Betrieb eines Versicherungsunternehmen ist Erlaubnis nötig
- Erlaubnis sollte frühzeitig beantragt werden
Zuständige Stellen und Formulare
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn, Stadt
Lurgiallee 12
60439 Frankfurt am Main
Webseite:
www.bafin.de
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Telefon: +49 431 530550-0
Telefax: +49 431 530550-99
Webseite:
https://www.ea-sh.de
E-Mail:
info@ea-sh.de
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
24171 Kiel
Düsternbrooker Weg 94
24105 Kiel
Telefon: +49 431 988-4760
Telefax: +49 431 988-4700
Webseite:
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein
E-Mail:
poststelle@wimi.landsh.de