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Versicherungsunternehmen: Erlaubnis zum Betrieb

Volltext

Wenn Sie ein Versicherungsunternehmen betreiben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis der Aufsichtsbehörde.

Wer ein Versicherungsunternehmen betreiben möchte, benötigt eine Erlaubnis.

Ansprechpunkt

An die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Bei Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit mit einem zu erwartenden Prämienaufkommen von bis zu 500T Euro oder einer zu erwartenden Bilanzsumme von bis zu 6 Mio. Euro wenden Sie sich bitte an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein, Referat 62.

erforderliche Unterlagen

Die einzureichenden Unterlagen bestimmen sich nach § 5 Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen.

Handlungsgrundlage(n)

Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG)

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen zur Versicherungsaufsicht finden Sie auf den Internetseiten Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn, Stadt Lurgiallee 12
60439 Frankfurt am Main

Webseite: www.bafin.de

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Adresse:
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Deliusstraße 10
24114 Kiel

Telefon: +49 431 530550-0
Telefax: +49 431 530550-99

Webseite: https://www.ea-sh.de
E-Mail: info@ea-sh.de

Öffnungszeiten:

Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
 

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Adresse:
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus


24171 Kiel Düsternbrooker Weg 94
24105 Kiel

Telefon: +49 431 988-4760
Telefax: +49 431 988-4700

Webseite: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein
E-Mail: poststelle@wimi.landsh.de