Verlängerung des Bauvorbescheids beantragen
Volltext
Sie können einen gültigen Bauvorbescheid vor dessen Fristablauf verlängern.
Eine Verlängerung gilt jeweils für drei Jahre.
Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben ein gültiger Bauvorbescheid vorliegt, können Sie eine Verlängerung des Bescheids beantragen.
Verfahrensablauf
Eine Verlängerung des Bauvorbescheids beantragen Sie elektronisch per Onlineservice oder schriftlich in Papierform.
Bei Nutzung des Onlineservices gehen Sie wie folgt vor:
- Melden Sie sich mit Ihrem Nutzerkonto an. Für die Antragstellung als Privatperson benötigen Sie ein BundID-Konto. Für die Antragstellung in Vertretung einer Organisation (Unternehmen, Behörde etc.) wird das „Mein Unternehmenskonto“ benötigt.
- Füllen Sie das Online-Formular aus.
- Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
- Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu beheben.
- Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.
- Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag.
- Sie erhalten dann die den Bescheid über die Verlängerung sowie einen Gebührenbescheid.
- Sie zahlen die Gebühren.
Gebühren
50 % der Gebühr des zu verlängernden Vorbescheides, höchstens 2000 Euro
Ansprechpunkt
Untere Bauaufsichtsbehörde
Fristen
Der Antrag muss vor Ablauf der Geltungsdauer des zu verlängernden Bauvorbescheides gestellt werden.
Voraussetzungen
- Sie besitzen einen gültigen Bauvorbescheid.
- Ihre eingereichten Unterlagen sind noch aktuell.
- Die rechtlichen Vorgaben für Ihr Bauvorhaben haben sich nicht verändert.
erforderliche Unterlagen
formloser Antrag
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Hinweise (Besonderheiten)
Kurzfassung
- Verlängerung eines Bauvorbescheids möglich
- Antrag muss vor Ablauf der Geltungsdauer des zu verlängernden Bauvorbescheides gestellt werden
- Rechtliche Rahmenbedingungen für Bauvorhaben dürfen sich nicht geändert haben
Zuständige Stellen und Formulare
Fachdienst Bauaufsicht - Stadt Wedel | Fachbereich 2 Bauen und Umwelt
Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel
Rathausplatz 3-5
22871 Wedel
Telefon: +49 4103 707-0
Telefax: +49 4103 707-300
Webseite:
https://www.wedel.de
E-Mail:
bauaufsicht@stadt.wedel.de
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Frau Flieger
Zimmernummer: Etage: II. OG | Zimmer: 229Telefax: +49 4103 70788-355
Telefon: +49 4103 707-355
E-Mail: b.flieger@stadt.wedel.de