Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme beantragen
Volltext
Die Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme ist ein befristeter Aufenthaltstitel.
Haben Sie die Qualifizierungsmaßnahmen noch nicht abgeschlossen und Ihre Aufenthaltserlaubnis endet bald, können Sie eine Verlängerung beantragen. Gründe für noch nicht abgeschlossene Qualifizierungsmaßnahmen sind beispielsweise, wenn:
- Sie lange auf Prüfungen warten müssen
- Sie eine Prüfung wiederholen müssen
Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis gelten dieselben Voraussetzungen wie für die Erteilung. Insbesondere soll Ihr Lebensunterhalt für die Dauer des Studiums gesichert sein.
Ihre Aufenthaltserlaubnis kann für 12 Monate verlängert werden. Insgesamt darf Ihre Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen 3 Jahre nicht überschreiten.
Eine Verlängerung ist nicht möglich, wenn die Ausländerbehörde dies bereits bei der Erteilung oder der zuletzt erfolgten Verlängerung ausgeschlossen hat.
Sie dürfen mit Ihrer Aufenthaltserlaubnis eine von der Qualifizierungsmaßnahme unabhängige Beschäftigung bis zu 20 Stunden pro Woche ausüben.
Ihre Qualifizierungsmaßnahme für die Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation ist noch nicht abgeschlossen? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Gebühren
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung möglich.
Gebühr: 96,00 EUR
Vorkasse: nein
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation für einen weiteren Aufenthalt von bis zu 3 Monaten.
Gebühr: 93,00 EUR
Vorkasse: nein
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__45.html
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation für einen weiteren Aufenthalt von mehr als 3 Monaten.
Ansprechpunkt
Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde
Fristen
zuständige Stelle
Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde
- Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Kurzfassung
-
Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme kann verlängert werden, wenn
- ihre Geltungsdauer in naher Zukunft abläuft und
- die Qualifizierungsmaßnahmen die festgestellten Defizite der ausländischen Qualifikation noch nicht ausgeglichen haben
- Antrag auf Verlängerung spätestens 8 Wochen vor Ablauf der Befristung
-
Voraussetzungen:
- die Verlängerung wurde nicht vorab ausgeschlossen
- die Voraussetzungen, die bei der erstmaligen Genehmigung erfüllt wurden, werden weiterhin erfüllt
- bei der Verlängerung wird die Aufenthaltserlaubnis erneut befristet
weiterführende Informationen
- Informationen für Fachkräfte aus dem Ausland auf dem Portal "Make it in Germany" der Bundesregierung
- Informationen für Fachkräfte aus dem Ausland zum Visum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen auf dem Portal "Make it in Germany" der Bundesregierung
- Informationen der Zentralen Stelle für die Anerkennung der Berufsqualifikation in Deutschland auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
- Informationen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Deutschland auf der Internetseite des Bundesinstituts für Berufsbildung
Zuständige Stellen und Formulare
Kreis Pinneberg - Abteilung Zuwanderung und Integration
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
Telefon: +49 4121 4502-0
Webseite:
https://kreis-pinneberg.de
E-Mail:
abh@kreis-pinneberg.de
Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr
Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.