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Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation aufgrund einer Absprache der Bundesagentur für Arbeit beantragen

Volltext

Sie haben eine Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation und sind aufgrund einer Absprache der Bundesagentur für Arbeit mit der Arbeitsverwaltung Ihres Herkunftslandes in eine Beschäftigung vermittelt worden.

Wenn die Anerkennung noch nicht abgeschlossen ist, können Sie die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Dafür müssen Sie dieselben Voraussetzungen erfüllen, wie bei der erstmaligen Antragstellung, Dazu gehört auch, dass Ihr Lebensunterhalt während der Verlängerung gesichert ist. Ebenso muss die Bundesagentur für Arbeit der Beschäftigung zustimmen. Sie wird dieser nur dann zustimmen, wenn sie das Anerkennungsverfahren bei der zuständigen Stelle betreiben.

Wird Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängert, ist sie erneut befristet. Die Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation aufgrund einer Absprache der Bundesagentur für Arbeit wird jeweils um 1 Jahr bis zu einer Höchstdauer von 3 Jahren verlängert.

Auch mit der verlängerten Aufenthaltserlaubnis dürfen Sie nebenbei bis zu 20 Stunden in der Woche arbeiten

Ihre Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation aufgrund einer Absprache der Bundesagentur für Arbeit läuft demnächst aus? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern lassen.

Gebühren

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung möglich.

Gebühr: 96,00 EUR
Vorkasse: nein
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__45.html
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation für einen weiteren Aufenthalt von bis zu 3 Monaten.

Gebühr: 93,00 EUR
Vorkasse: nein
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__45.html
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation für einen weiteren Aufenthalt von mehr als 3 Monaten.

Ansprechpunkt

Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde

Fristen

zuständige Stelle

Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde

Rechtsbehelf

  • Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
  • Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Kurzfassung

  • die Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation aufgrund einer Absprache der Bundesagentur für Arbeit kann verlängert werden
  • Voraussetzungen:
    • die Aufenthaltserlaubnis läuft in naher Zukunft ab
    • das Anerkennungsverfahren wird weiter betrieben, wurde aber noch nicht abgeschlossen,
    • die Voraussetzungen, die bei der erstmaligen Genehmigung erfüllt wurden, werden weiterhin erfüllt
  • Bundesagentur für Arbeit muss der Ausübung der Beschäftigung im angestrebten Berufsfeld erneut zustimmen
  • die Verlängerung muss spätestens 8 Wochen vor Ablauf der Befristung beantragt werden
  • bei der Verlängerung wird die Aufenthaltserlaubnis erneut befristet; sie wird jeweils um ein Jahr bis zu einer Höchstdauer von 3 Jahren verlängert
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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Kreis Pinneberg - Abteilung Zuwanderung und Integration

Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn

Telefon: +49 4121 4502-0

Webseite: https://kreis-pinneberg.de
E-Mail: abh@kreis-pinneberg.de

Öffnungszeiten:

Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr

Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.