Verkehrsüberwachung
Volltext
Das deutsche Verkehrsrecht setzt sich aus einer Vielzahl unterschiedlicher Gesetze zusammen. Die wichtigsten Gesetze des Verkehrsrechts sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Das Landespolizeiamt bearbeitet Anfragen und Mitteilungen für die Führer von Fahrzeugen zur Güter- und Personenbeförderung, der Halter dieser Fahrzeuge und der Unternehmen, die solche Fahrzeuge einsetzen, außerdem die Arbeits- und Sozialvorschriften (FPersG), die Vorschriften des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes (BKrFQG), das Personenbeförderungsgesetz (PBefG), das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) und das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG).
Die Maßnahmen der Verkehrsüberwachung leisten ihren Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr. Verkehrskontrollen sind ein Teil der Verkehrsüberwachung. Diese werden durch die allgemeinen Ordnungsbehörden, die Verkehrspolizei und das Bundesamt für Güterverkehr durchgeführt.
Die Verkehrsüberwachung (z. B. Verkehrskontrollen) dient der Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr.
Ansprechpunkt
- An die Kreise und kreisfreien Städte (primäre Zuständigkeit)
- an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt) oder
- an die Onlinewache Schleswig-Holstein oder
- direkt an das Landespolizeiamt, Dezernat 13.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Landespolizei Schleswig-Holstein und des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.
Spezielle Hinweise für - "Stadt Wedel"
Spezielle Hinweise für - "Stadt Wedel"
Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr-
Die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen eingehalten werden, um ein geordnetes Miteinander aller Teilnehmer am öffentlichen Straßenverkehr zu gewährleisten. Verstöße gegen die StVO stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die zu ahnden sind.
Um die öffentliche Sicherheit im ruhenden Verkehr zu gewährleisten, ist ein konsequentes Einschreiten bei festgestellten Verkehrsordnungswidrigkeiten notwendig.
Spezielle Hinweise für - "Stadt Wedel"
Zuständige Stellen und Formulare
Bußgeldstelle - Stadt Wedel | Fachbereich 1 Bürgerservice | Ordnung und Einwohnerservice | Bußgeldstelle
Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel
Rathausplatz 3-5
22871 Wedel
Telefon: +49 4103 707-0
Telefax: +49 4103 707-300
Webseite:
https://www.wedel.de
E-Mail:
bussgeldstelle@stadt.wedel.de
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Frau Malz
Zimmernummer: Zimmer: 33Telefax: +49 4103 70788-433
Telefon: +49 4103 707-433
E-Mail: bussgeldstelle@stadt.wedel.de
Landespolizeiamt - Dezernat 13
Mühlenweg 166
24116 Kiel
Telefon: +49 431 160-0
Telefax: +49 431 160-60109
Webseite:
www.polizei.schleswig-holstein.de
E-Mail:
kiel.lpa13@polizei.landsh.de