Vereine
Volltext
Vereine sind Organisationen, in denen sich Personen zu einem bestimmten gemeinsamen Zweck zusammengeschlossen haben. Struktur und Aufgaben eines Vereins sind in der Vereinssatzung festgelegt.
Vereine sind Organisationen, in denen sich Personen zu einem bestimmten gemeinsamen Zweck zusammengeschlossen haben.
Gebühren
Es können Gebühren anfallen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Handlungsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Allgemeine Informationen zu Gerichten und Justizbehörden finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Zuständige Stellen und Formulare
Amtsgericht Pinneberg
25401 Pinneberg
Bahnhofstraße 17
25421 Pinneberg
Osterbrooksweg 42+44
22869 Schenefeld
Pascalkehre 1
25451 Quickborn (Pinneberg)
Telefon: +49 4101 503-0
Telefax: +49 4101 503-262
Webseite:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/AmtsgerichteSH/AGPinneberg
E-Mail:
verwaltung@ag-pinneberg.landsh.de