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Ursprungszeugnisse und IHK-Bescheinigungen für Handelsdokumente beantragen

Volltext

Wenn Sie Waren exportieren, verlangen in einigen Ländern Zollbehörden, Banken oder Unternehmen des Importlandes bei der Wareneinfuhr die Vorlage bestimmter Handelsdokumente. Dazu gehören

  • das Ursprungszeugnis, das Auskunft gibt über den handelspolitischen Ursprung einer Ware,
  • Bescheinigungen von Handelsdokumenten, zum Beispiel eine Handelsrechnung.

Die Ausstellung eines solchen Dokumentes können Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer beantragen.

Sie exportieren Waren und müssen bei der Wareneinfuhr den Ursprung Ihrer Ware nachweisen? Dann können Sie bei Ihrer Industrie- und Handelskammer eine Bescheinigung beantragen.

Verfahrensablauf

Für die Beantragung eines Ursprungszeugnisses oder einer Bescheinigung für ein Handelsdokument können Sie ein Online-Verfahren oder ein schriftliches Verfahren nutzen.

Online-Verfahren:

  • Senden Sie eine E-Mail an die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) mit der Bitte, Sie für die Online-Anwendung eUZweb freizuschalten. Sie erhalten per Mail einen Registrierungscode.
  • Rufen Sie den Onlinedienst eUZweb auf und melden Sie sich an.
  • Füllen Sie den Antrag aus und senden Sie diesen an die IHK.
  • Die IHK prüft die Vollständigkeit und Richtigkeit Ihrer Angaben.
  • Die IHK kann von Ihnen zusätzliche Auskünfte und Unterlagen zum Nachweis der Richtigkeit der im Antrag enthaltenen Angaben verlangen.
  • Nach Prüfung der Angaben bescheinigt die IHK das Ursprungszeugnis beziehungsweise das Handelsdokument mittels elektronischer Signatur.
  • Die IHK stellt Ihnen anschließend das bescheinigte Dokument in der Online-Anwendung zur Verfügung.
  • Sie können das Dokument als volldigitales Dokument nutzen oder bei Bedarf ausdrucken.

Schriftliches Verfahren:

  • Das Antragsformular bekommen Sie von Ihrer IHK vor Ort ausgehändigt.
  • Füllen Sie den Antrag aus und unterschreiben Sie ihn.
  • Reichen Sie den Antrag entweder per Post oder vor Ort bei Ihrer IHK ein.
  • Die IHK prüft die Vollständigkeit und Richtigkeit Ihrer Angaben.
  • Die IHK kann von Ihnen zusätzliche Auskünfte und Unterlagen zum Nachweis der Richtigkeit der im Antrag enthaltenen Angaben verlangen.
  • Nach Prüfung der Angaben bescheinigt die IHK das Ursprungszeugnis beziehungsweise das Handelsdokument.

Anschließend wird Ihnen das bescheinigte Dokument per Post zurückgesendet.

Gebühren

Ansprechpunkt

Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder

Fristen

Es gibt keine Frist.

zuständige Stelle

Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder

Bearbeitungsdauer

  • Standardmäßig wenige Minuten im Onlineverfahren
  • Normalerweise wenige Tage im schriftlichen Verfahren

Voraussetzungen

Sie können den handelspolitischen Ursprung der Ware zweifelsfrei nachweisen.

erforderliche Unterlagen

Sie benötigen Nachweise über den Ursprung der Ware, zum Beispiel:

  • Ursprungszeugnisse von berechtigten Stellen oder ausländischen Kammern, die Mitglied der „World Chambers Federation“ sind
  • Erklärungen-IHK für den nichtpräferenziellen Ursprung
  • Präferenznachweise, die in der EU anerkannt werden:
    • Warenverkehrsbescheinigungen (EUR.1, EUR-MED) oder präferenzielle Ursprungserklärungen
    • Lieferantenerklärungen (LE) für Präferenzware, z. B. EU oder Türkei
    • Erklärung des registrierten/ermächtigten Ausführers (REX/EA)
  • Handelsware – direkter oder indirekter Bezug: Herstellererklärung aus dem Drittland, ggf. mit Bezugsdokumenten oder Verzollungsbelegen
  • Rechnungen und Lieferscheine
    • von Herstellern in der EU, wenn die Herstellung im eigenen Betrieb erfolgt.
    • von Händlern oder Drittland-Herstellern, sofern der Ursprung von einer zur Ausstellung berechtigten Stelle bestätigt ist
  • Nachweise drittländischer Organisationen, solange kein Zweifel an deren Rechtmäßigkeit besteht
  • sonstige Nachweise in Ausnahmefällen, wenn keine der oben genannten Unterlagen vorliegt

Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen IHK, welche Unterlagen in Ihrem Fall konkret erforderlich sind.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch oder
  • verwaltungsgerichtliche Klage abhängig vom Landesrecht

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Kurzfassung

  • Vorlage von Ursprungszeugnissen und gegebenenfalls weiteren bescheinigten Handelsdokumenten bei Wareneinfuhr in einigen Ländern erforderlich
  • Industrie- und Handelskammern in Deutschland stellen Ursprungszeugnisse und Bescheinigungen für Handelsdokumente aus
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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)

Bergstraße 2
24103 Kiel

Telefon: +49 431 5194-0
Telefax: +49 431 5194-234

Webseite: Interseite der IHK Lübeck, Kiel und Flensburg inkl Geschäftsstellen
E-Mail: infothek@kiel.ihk.de

Öffnungszeiten:

Montag 07:30 - 17:00 Uhr

Dienstag 07:30 - 17:00 Uhr

Mittwoch 07:30 - 17:00 Uhr

Donnerstag 07:30 - 17:00 Uhr

Freitag 07:30 - 14:00 Uhr

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Adresse:
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Deliusstraße 10
24114 Kiel

Telefon: +49 431 530550-0
Telefax: +49 431 530550-99

Webseite: https://www.ea-sh.de
E-Mail: info@ea-sh.de

Öffnungszeiten:

Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr