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Unbedenklichkeitsbescheinigung für Gesundheitsberufe (Certificate of good standing) beantragen

Volltext

Wenn Sie im Ausland in einem akademischen oder nichtakademischen Gesundheitsberuf tätig werden möchten, benötigen Sie hierfür in der Regel einen Nachweis ihrer erworbenen Qualifikation (Ausbildungsnachweis). Sie benötigen zudem eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing). Diese bestätigt, dass Sie zur uneingeschränkten Ausübung Ihres Berufes berechtigt sind. Die Bescheinigung zeigt auch, dass keine beruflichen oder disziplinarischen Maßnahmen gegen Sie getroffen oder eingeleitet wurden.

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten Sie von der örtlich zuständigen Behörde des Bundeslandes, in dem Sie Ihren Beruf ausüben oder zuletzt ausgeübt haben.

Wenn Sie sich für eine Tätigkeit in einem akademischen oder nichtakademischen Gesundheitsberuf im Ausland interessieren, benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ( Certificate of good Standing).

Verfahrensablauf

  • Sie senden den Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung an die zuständige Behörde
  • Diese prüft die Voraussetzungen und erstellt die Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing)

Gebühren

die Gebühren richten sich nach den Regelungen im jeweiligen Bundesland

Ansprechpunkt

Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung (SHIBB)

Fristen

Bearbeitungsdauer

Voraussetzungen

  • Ihre letzte berufliche Tätigkeit muss im jeweiligen Bundesland der Antragstellung ausgeübt worden sein
  • die berufliche Tätigkeit muss einem akademischen oder nichtakademischen Gesundheitsberuf entsprechen
  • ggf. amtliche Beglaubigung und Übersetzung von Dokumenten in deutsche Sprache
    • Werden Kopien eingereicht, müssen diese amtlich beglaubigt sein. Bei Kopien ohne amtliche Beglaubigung ist die gleichzeitige Vorlage der Originale erforderlich.
    • Fremdsprachliche Unterlagen bedürfen einer offiziellen deutschen Übersetzung von in Deutschland beeidigten Dolmetscher/innen

erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • Zeugnis über die abgeschlossene Ausbildung (zum Beispiel Zeugnis über die Ärztliche Prüfung)
    • (nur wenn die Ausbildung in einem anderen Bundesland abgeschlossen und/oder die Approbation oder Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung in einem anderen Bundesland ausgestellt wurde)
  • Approbationsurkunde oder Urkunde über die Erlaubnis zur Führung einer Berufsbezeichnung
    • (nur wenn die Ausbildung in einem anderen Bundesland abgeschlossen und/oder die Approbation oder Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung in einem anderen Bundesland ausgestellt wurde)
  • Weiterbildungsbezeichnung (zum Beispiel Facharzt), wenn diese in der Bescheinigung aufgenommen werden soll
  • Promotionsurkunde (sofern vorhanden)
  • Nachweis der Tätigkeit und Leumundszeugnis (Bescheinigung der zuständigen Berufekammer über die dort geführten Daten)
  • Namensänderungsurkunde (sofern zutreffend)

Formulare

  • Formulare: ja
  • Online-Dienst: nein
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Kurzfassung

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Aufnahme einer Tätigkeit im Gesundheitsberuf im Ausland Ausstellung
  • Bescheinigung über den Ausbildungsabschluss in einem akademischen oder nichtakademischen Gesundheitsberuf zur Aufnahme einer Tätigkeit im Ausland
  • betrifft akademische Gesundheitsberufe (bspw. Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Lebensmittelchemiker, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Psychologische Psychotherapeuten) und nichtakademische Gesundheitsberufe (bspw. Altenpfleger, Gesundheits- und Krankenpfleger, Medizinisch-technische Assistenten, Pharmazeutisch-technische Assistenten, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden, Hebammen)
  • Bestätigung der Berechtigung zur uneingeschränkten Berufsausübung in Deutschland
  • enthält Informationen zu berufs- und disziplinarrechtlichen Maßnahmen
  • enthält Informationen zu Weiterbildungen
  • enthält Informationen zur Dauer der Ausübung der Tätigkeit
  • zuständig: die durch das Bundesland bestimmte Behörde
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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung (SHIBB) - Dez. 3 / Schulische Berufliche Bildung

Muhliusstraße 38
24103 Kiel

Telefon: 0431 9889786

Webseite: Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung SHIBB Landesamt
E-Mail: DEZ3@shibb.landsh.de

Öffnungszeiten:

Nach vorheriger Anmeldung von 9-15 Uhr