Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis in allgemeine Fahrerlaubnis beantragen
Volltext
Wenn Sie einen Dienstführerschein der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei besitzen, können Sie diesen in eine „zivile“, also allgemeine Fahrerlaubnis (EU-Führerschein) umschreiben lassen.
Wer einen Dienstführerschein besitzt, kann diesen umschreiben lassen.
Gebühren
Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest.
Ansprechpunkt
Kreise oder kreisfreien Städte (Fahrerlaubnisbehörde)
erforderliche Unterlagen
- amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass),
- gegebenenfalls Meldebescheinigung,
- Dienstführerschein (Dienstfahrerlaubnis) oder Bescheinigung der Erteilungsbehörde über den zurückliegenden Besitz einer Dienstfahrerlaubnis,
- aktuelles Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild),
- ziviler Führerschein (falls vorhanden).
Wird die Umschreibung der Dienstfahrerlaubnis nach Beendigung des Dienstverhältnisses beantragt, sind gegebenenfalls einzelfallabhängig zusätzlich folgende Unterlagen notwendig - für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E:
- Gutachten eines Augenarztes,
- Gutachten über die körperliche und geistige Eignung,
- Nachweis der Erfüllung der besonderen Anforderungen nach Anlage 5 Nr. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Handlungsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Informationen zum Führerschein und Fahrerlaubnisrecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein (MWAVT).
Zuständige Stellen und Formulare
Kreis Pinneberg - Fachdienst Straßenverkehr
Ernst-Abbe-Straße 9
25335 Elmshorn
Telefon: +49 4121 4502-0
Webseite:
Kreis Pinneberg/ Fachdienst Straßenverkehr
E-Mail:
info.strassenverkehr@kreis-pinneberg.de
Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr
Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.
Ansprechpartner:-
Frau Foth
Telefax: +49 4121 4502-92434
Telefon: +49 4121 4502-2434
Webseite: http://www.kreis-pinneberg.de
E-Mail: k.foth@kreis-pinneberg.de
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Frau Jehring
Telefon: +49 4121 4502-2435
Telefax: +49 4121 4502-92435
Webseite: http://www.kreis-pinneberg.de
E-Mail: s.jehring@kreis-pinneberg.de
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Frau Aladag
Telefax: +49 4121 4502-92439
Telefon: +49 4121 4502-2438