Umschreibung anerkannter Befähigungen in einen Sportbootführerschein beantragen
Volltext
Wenn Sie auf Bundeswasserstraßen ein Sport- oder Freizeitfahrzeug führen wollen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis. Diese Fahrerlaubnis wird im Regelfall durch einen Sportbootführerschein nachgewiesen.
Sofern Sie eines der folgenden Dokumente haben, können Sie diese in einen Sportbootführerschein für den jeweiligen Geltungsbereich und die Antriebsart umschreiben lassen:
- Fahrerlaubnis für Güter- und Personenschifffahrt,
- anerkannter amtlicher Dienstberechtigungsschein der Bundeswehr, Feuerwehr oder einer anderen Öffentlichen Institution,
- sonstige Fahrerlaubnis, die vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr amtlich anerkannt worden ist.
Der Sportbootführerschein wird als Internationales Zertifikat im Sinne der UNECE Resolution Nummer 40 als Führerscheinkarte erteilt.
Wenn Sie auf Bundeswasserstraßen ein Sport- oder Freizeitfahrzeug führen wollen, brauchen Sie einen Sportbootführerschein. Sofern Sie bereits eine bestimmte amtliche Fahrerlaubnis haben, kann diese gegebenenfalls umgeschrieben werden.
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Erteilung Ihrer Fahrerlaubnis zum Führen von Sport- und Freizeitfahrzeugen auf Bundeswasserstraßen auf Grundlage einer amtlichen Befähigung/Berechtigung können Sie online oder postalisch bei der Geschäftsstelle der vom BMDV beliehenen Verbände stellen.
Online-Antrag:
- Rufen Sie das Bundesportal über auf.
- Wählen Sie den Antrag auf Umschreibung des Sportbootführerscheins aus.
- Füllen Sie den Antrag aus und laden Sie die benötigten Dateien hoch.
- Senden Sie den Antrag digital ab.
- Der Gebühreneinzug erfolgt per SEPA-Lastschrift.
Postalischer Antrag:
-
Laden Sie sich das aktuelle Antragsformular von den Internetseiten der Verbände herunter:
- Deutscher Motoryachtverband e. V.
- Deutscher Segler-Verband e. V.
- Füllen Sie den Antrag aus.
- Senden Sie den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen postalisch ab.
- Der Gebühreneinzug erfolgt per SEPA-Lastschrift.
Wenn Ihr Antrag bewilligt wurde, erhalten Sie den Führerschein per Post. In allen anderen Fällen kontaktiert Sie der beauftragte Verband unmittelbar.
Gebühren
Gebühr: 41,59 EUR
Vorkasse: ja
https://www.gesetze-im-internet.de/bmvi-ws-bgebv/
Die Kosten betreffen die Umschreibung. Die Kosten können variieren, wenn weitere Leistungen benötigt werden, beispielsweise bei Versand ins Ausland.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Voraussetzungen
- vorhandene Fahrerlaubnis oder amtlich anerkannte Berechtigung zum Führen von Wasserfahrzeugen auf Bundeswasserstraßen
oder
- Prüfungszeugnis der Berufsschule über erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung Binnenschifferin oder -schiffer nach geltender Berufsausbildungsordnung bis 07/2022
oder
- Bestätigung der Berufsschule über erfolgreichen Abschluss der Zwischenprüfung in der Berufsausbildung Binnenschifferin oder -schiffer und Binnenschiffskapitänin oder -kapitän nach geltender Berufsausbildungsordnung ab 08/2022
erforderliche Unterlagen
- beglaubigte Kopien der vorhandenen Fahrerlaubnisse auf Wasserstraßen oder amtlich anerkannter Berechtigung zum Führen von Wasserfahrzeugen auf Bundeswasserstraßen
oder
- Prüfungszeugnissen der Berufsschule über erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung Binnenschifferin oder -schiffer nach geltender Berufsausbildungsordnung bis 07/2022
oder
- Bestätigung der Berufsschule über erfolgreichen Abschluss der Zwischenprüfung in der Berufsausbildung Binnenschifferin oder -schiffer und Binnenschiffskapitänin oder -kapitän nach geltender Berufsausbildungsordnung ab 08/2022
zusätzlich:
- ein aktuelles Passbild (35 mm x 45 mm, ohne Kopfbedeckung), digital übermittelt
- ausgefülltes SEPA-Lastschriftmandat über die Ausstellungsgebühr, gegebenenfalls zuzüglich Auslandsporto
- gegebenenfalls ärztliches Zeugnis für Sportbootführerscheinbewerberinnen und -bewerber
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
-
Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Umschreibung.
- Klage vor dem örtlich zuständigen Verwaltungsgericht
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Verlust eines Sportbootführerscheins, Namensänderung oder Änderung der Auflagen gilt der Antrag für Ersatzausfertigungen.
Kurzfassung
- Sportbootführerschein Ausstellung Umschreibung ohne Prüfung
- Umschreibung des Sportbootführerscheins für den Geltungsbereich Binnen- und/oder Seeschifffahrtsstraßen
-
Umschreibung bei Besitz folgender Dokumente möglich:
- Fahrerlaubnis für Güter- und Personenschifffahrt,
- anerkannter amtlicher Dienstberechtigungsschein der Bundeswehr, Feuerwehr oder einer anderen Öffentlichen Institution
- sonstige Fahrerlaubnis, die vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr amtlich anerkannt worden ist
- zuständig: Deutscher Motoryacht Verband e.V. (DMYV) und Deutscher Segler-Verband e.V. (DSV)
weiterführende Informationen
- Informationen zu Wassersport auf der Internetseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr
- Informationen zu den Führerscheinen auf der Internetseite des Deutschen Motoryachtverbandes e.V.
- Informationen zu den Führerscheinen auf der Internetseite des Deutschen Segler-Verbandes e.V.
- Informationen zur Sportschifffahrt auf der Internetseite der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
Zuständige Stellen und Formulare
Deutscher Motoryachtverband e.V. - Führerscheinabteilung
Vinckeufer 12-14
47119 Duisburg, Stadt
Telefon: +49 203 809580
Telefax: +49 203 8095856
Webseite:
Internetseite des Deutschen Motoryachtverbands e.V. (DMYV)
E-Mail:
fuehrerscheine@dmyv.de
Montag: 09:00 bis 14:00 Uhr
Dienstag: 09:00 bis 14:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 bis 14:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 bis 16:30 Uhr
Freitag: 09:00 bis 14.00 Uhr
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Deutscher Segler-Verband e.V.
Gründgensstraße 18
22309 Hamburg
Telefon: +49 40 6320090
Telefax: +49 40 63200913
Webseite:
Internetseite des Deutschen Segler-Verbands e.V. (DSV)
Webseite:
Liste der Kontaktdaten zu den Prüfungsausschüssen auf der Internetseite des Deutscher Segler-Verbands
Webseite:
Informationen für Ersatzausfertigungen auf der Internetseite des Deutschen Segler-Verbands
E-Mail:
fuehrerscheine@dsv.org