Überwachung von Schwimm- und Badebecken
Volltext
Schwimm- und Badebecken in Gewerbebetrieben, öffentliche Bäder sowie sonstige Bäder, die nicht ausschließlich privat genutzt werden unterliegen der Überwachung durch das Amt für Gesundheit.
Neben der Bewertung der regelmäßig vom Betreiber durchzuführenden Untersuchungen des Schwimm- und Badebeckenwassers führt das Amt für Gesundheit Besichtigungen und Untersuchungen durch. Dabei werden vor Ort Betriebsparameter überprüft, die Einhaltung der Betreiberpflichten kontrolliert und ggf. selbst Wasserproben entnommen.
Das Amt für Gesundheit überwacht Schwimm- und Badebecken in Gewerbebetrieben, öffentliche Bäder sowie sonstige Bäder, die nicht ausschließlich privat genutzt werden.
Gebühren
Es fallen Gebühren gemäß der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Diese können unterschiedlich hoch sein. Genaue Auskunft hierüber erteilt die zuständige Behörde.
Ansprechpunkt
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Gesundheitsamt).
Zuständige Stellen und Formulare
Kreis Pinneberg - Fachdienst Umwelt
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
Telefon: +49 4121 4502-0
Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr
Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.
Ansprechpartner:-
Herr Flick
Zimmernummer: 3314Telefon: +49 4121 4502-2293
Telefax: +49 4121 4502-92293
Webseite: http://www.kreis-pinneberg.de
E-Mail: r.flick@kreis-pinneberg.de