Überprüfung auf Kampfmittelbelastung beantragen
Volltext
Der Kampfmittelräumdienst prüft, ob Ihr Grundstück mit Kampfmitteln belastet ist. So können Sie frühzeitig ausschließen, dass von dem jeweiligen Grundstück Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgehen.
Nach Abschluss der Maßnahmen (Luftbildauswertung oder gegebenenfalls auch weitere Maßnahmen) erhalten Sie eine Freigabe hinsichtlich des zuvor festgestellten Kampfmittelverdachts.
Stellt der Dienst eine Belastung fest, wird ein Räumkonzept erstellt. Auf dieser Basis beauftragen Sie ein zertifiziertes Räumunternehmen. Die Arbeiten werden durch den Kampfmittelräumdienst begleitet, kontrolliert und dokumentiert. Anschließend erhalten Sie eine entsprechende Freigabe.
Sie können auch in Abstimmung mit dem Kampfmittelräumdienst direkt ein Räumunternehmen beauftragen. In diesem Fall informieren Sie den Kampfmittelräumdienst vorab.
Wenn Ihr Baugrundstück in einer antragspflichtigen Gemarkung liegt, können Sie eine Prüfung durch den Kampfmittelräumdienst beantragen, um Gefahren für die öffentliche Sicherheit durch Kampfmittel auszuschließen.
Verfahrensablauf
- Füllen Sie den Antrag vollständig aus.
- Fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei.
- Senden Sie die Unterlagen per Post oder E-Mail an den Kampfmittelbeseitigungsdienst.
- Nach Prüfung erhalten Sie die Auskunft sowie einen Gebührenbescheid.
Gebühren
Sollten Vermessungs- oder Sondierarbeiten erforderlich sein, fallen dafür zusätzliche Kosten an.
Gebühr: 127,00 EUR
Vorkasse: nein
https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-VwGebVSH2018rahmen
Gebühr für die Auswertung der Luftbilder pro angefangene Stunde.
Ansprechpunkt
Kampfmittelräumdienst des Landeskriminalamt Schleswig-Holstein
Fristen
Lassen Sie Ihr Grundstück frühzeitig prüfen, bevor Sie mit den Bauarbeiten beginnen.
Bearbeitungsdauer
Voraussetzungen
Um die Leistung zu beantragen, müssen Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie:
- Eigentümerin oder Eigentümer sowie Nutzungsberechtigte oder Nutzungsberechtigter des Grundstücks sind .
- als Bauherrin oder Bauherr auftreten.
- eine bauausführende Firma beauftragt haben.
erforderliche Unterlagen
- Ausgefüllter „Antrag zur Überprüfung eines Grundstückes auf Kampfmittelbelastung“
- Lageplan im Maßstab 1:1000 bis 1:10000 mit gekennzeichnetem Flurstück und Bauvorhaben
- Eigentumsnachweis
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgerich
Kurzfassung
- Grundstücke werden auf mögliche Kampfmittelbelastung geprüft
- Ziel ist die Abwehr von Gefahren durch Kampfmittel für die öffentliche Sicherheit (z.B. Bauausführende und die Öffentlichkeit)
- Frühzeitige Prüfung vor Baubeginn empfohlen
- Nach Abschluss der Maßnahmen erhalten Sie eine Freigabe hinsichtlich des zuvor festgestellten Kampfmittelverdachts
- Bei Belastung wird ein Räumkonzept erstellt
- Räumung erfolgt durch zertifiziertes Fachunternehmen
- Kampfmittelräumdienst begleitet und dokumentiert die Räumung
- Nach erfolgreicher Räumung: Bescheinigung über Kampfmittelfreiheit
- Alternativ direkte Beauftragung eines Räumunternehmens möglich (in Absprache mit dem Kampfmittelräumdienst)
- In diesem Fall vorherige Information des Kampfmittelräumdienst erforderlich
- Prüfung des Leistungsangebots, Begleitung der Arbeiten und Ausstellung der Bescheinigung durch den Kampfmittelräumdienst
weiterführende Informationen
Zuständige Stellen und Formulare
Kampfmittelräumdienst des Landeskriminalamt Schleswig-Holstein
Lärchenweg 17
24242 Felde
Telefon: +49 30 1817-0
(allgemeine Auskunft des Auswärtiges Amtes)
Telefax: 0431 9886-540040
Webseite:
Kampfmittelräumdienst Schleswig-Holstein
E-Mail:
kampfmittelraeumdienst@mzb.landsh.de
Montag 07:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 07:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 07:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag 07:00 – 16:00 Uhr
Freitag 07:00 – 12:00 Uhr