Übernahme der Unfallversicherung als Pflegeeltern beantragen
Volltext
Der Gesetzgeber sieht die Erstattung der Aufwendungen für angemessene Beiträge einer privaten Unfallversicherung von Pflegepersonen der Vollzeitpflege vor, sofern keine gesetzliche Unfallversicherung gegeben ist.
Die Leistungen in der Vollzeitpflege umfassen auch die Erstattung nachgewiesener angemessener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung, sofern keine gesetzliche Unfallversicherung gegeben ist.
Verfahrensablauf
Erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Jugendamt oder Pflegekinderdienst.
Das Jugendamt prüft Ihren Antrag und den Anspruch auf Beitragsübernahme.
Ansprechpunkt
Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.
Voraussetzungen
Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege nach §§ 27, 33 SGB VIII.
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Übernahme der Unfallversicherung
- Angaben zum Pflegekind (Name, Geburtsdatum, Pflegevertrag)
- Angaben zu den Pflegepersonen (Name, Adresse, gegebenenfalls Versicherungsdaten)
- gegebenenfalls Nachweis über bisherige Versicherungen
- gegebenenfalls medizinische oder schulische Angaben, falls der Versicherungsschutz besondere Risiken abdecken soll
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- gegebenenfalls Klage vor dem Verwaltungsgericht
Kurzfassung
- Übernahme der Unfallversicherung als Pflegeeltern beantragen
- Zuzahlungen
- Eigenbeteiligungen
- Zuständig: Jugendamt