Übernachtungssteuer / Bettensteuer
Gemeinden, Ämter oder Städte können für ihr Gebiet eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungsteuer) erheben.
Spezielle Hinweise für - "Stadt Wedel"
Die Stadt Wedel erhebt derzeit keine Übernachtungssteuer.
Spezielle Hinweise für - "Stadt Wedel"
Zuständige Stellen und Formulare
Adresse:
Stadt Wedel
Stadt Wedel
Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel
Rathausplatz 3-5
22871 Wedel
Telefon: +49 4103 707-0
Telefax: +49 4103 707-300
Webseite:
https://www.wedel.de
E-Mail:
info@stadt.wedel.de