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Erklärung zur Übernachtungssteuer einreichen

Gemeinden, Ämter oder Städte können für ihr Gebiet eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungsteuer) erheben.

Spezielle Hinweise für - "Stadt Wedel"

Die Stadt Wedel erhebt derzeit keine Übernachtungssteuer.

Spezielle Hinweise für - "Stadt Wedel"

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Stadt Wedel

Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel Rathausplatz 3-5
22871 Wedel

Telefon: +49 4103 707-0
Telefax: +49 4103 707-300

Webseite: https://www.wedel.de
E-Mail: info@stadt.wedel.de

Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 8.30 -13.00 Uhr Donnerstag 15.00 -18.00 Uhr Weitere Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.