Übermittlungssperre: Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen
Volltext
Nach dem Bundesmeldegesetz können Sie der Weitergabe Ihrer Daten für die nachstehenden Fälle ohne Angabe von Gründen widersprechen (Übermittlungssperre):
- Datenübermittlung an die Bundeswehr bei Personen, die im nachfolgenden Jahr volljährig werden,
- Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften,
- Auskunft über Meldedaten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen,
- Auskunft über Alters- oder Ehejubiläen an Presse, Rundfunk und gewählte Mitglieder staatlicher und kommunaler Vertretungskörperschaften,
- Auskunft über Meldedaten an Adressbuchverlage.
Die Übermittlungsperre gilt jedoch nur für die Meldebehörde, bei der Sie die Auskunftssperre formlos beantragt haben.
Der Weitergabe von Meldedaten an Dritte kann gegenüber der Kommune / des Amtes widersprochen werden (Übermittlungssperre).
Gebühren
Keine
Ansprechpunkt
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Fristen
Übermittlungssperren werden in der Regel sofort eingetragen.
Handlungsgrundlage(n)
Zuständige Stellen und Formulare
Büro für Einwohnerservice - Stadt Wedel | Fachbereich 1 Bürgerservice | Ordnung und Einwohnerservice
Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel
Rathausplatz 3-5
22871 Wedel
Telefon: +49 4103 707-237
Telefax: +49 4103 707-300
Webseite:
https://www.wedel.de
E-Mail:
einwohnerservice@stadt.wedel.de
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Frau Gugisch
Zimmernummer: Zimmer: 41Telefon: +49 4103 707-243
Telefax: +49 4103 707-430
E-Mail: einwohnerservice@stadt.wedel.de
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Frau Wleklinski-Vetter
Zimmernummer: Etage: EG | Zimmer: 41Telefon: +49 4103 707-243
Telefax: +49 4103 707-430
E-Mail: einwohnerservice@stadt.wedel.de
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Frau Kremer
Zimmernummer: Zimmer: 41Telefax: +49 4103 70788-237
Telefon: +49 4103 707-237
E-Mail: einwohnerservice@stadt.wedel.de
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Frau Marquardt
Zimmernummer: Zimmer: 41Telefax: +49 4103 707-88244
Telefon: +49 4103 707-244
E-Mail: einwohnerservice@stadt.wedel.de