Typengenehmigung für bauliche Anlagen mit bestimmtem System beantragen
Volltext
Sollen prüfpflichtige bauliche Anlagen oder Teile von baulichen Anlagen in gleicher Ausführung an mehreren Stellen errichtet oder verwendet werden, müssen die Standsicherheitsnachweise von der (gemäß Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein - LBO) zuständigen Stelle geprüft sein.
Der Hersteller dieser baulichen Anlagen muss dazu einen Prüfauftrag für eine Typenprüfung an die zuständige Stelle erteilen.
Typenprüfung anderer Bundesländer gelten auch im Geltungsbereich der LBO.
Hersteller von bestimmten baulichen Anlagen müssen eine Typenprüfung beim Prüfamt für Standsicherheit beantragen.
Gebühren
Die Kosten richten sich nach dem Zeitaufwand.
Ansprechpunkt
An das Prüfamt für Standsicherheit (früher: Prüfamt für Baustatik) in Kiel beziehungsweise Lübeck.
Fristen
Die Geltungsdauer einer Typenprüfung ist befristet, sie soll nicht mehr als fünf Jahre betragen. Sie kann auf schriftlichen Antrag durch die zuständige Stelle, welche die Typenprüfung vorgenommen hat, verlängert werden. Die jeweilige Verlängerung darf höchstens fünf Jahre betragen.
Handlungsgrundlage(n)
- § 72a Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO)
- § 15 Landesverordnung über die Prüfingenieurinnen oder Prüfingenieure für Standsicherheit, Prüfingenieurinnen oder Prüfingenieure für Brandschutz sowie Prüfsachverständigen (PPVO)
- § 39 Landesverordnung über die Prüfingenieurinnen oder Prüfingenieure für Standsicherheit, Prüfingenieurinnen oder Prüfingenieure für Brandschutz sowie Prüfsachverständigen (PPVO)
Zuständige Stellen und Formulare
Landeshauptstadt Kiel - Amt für Bauordnung, Vermessung und Geoinformation, Abteilung Prüfamt für Standsicherheit
Fleethörn 9
24103 Kiel
24099 Kiel
Telefon: +49 431 901-2656
Telefax: +49 431 901-742656
Webseite:
Prüfamt für Baustatik Kiel
E-Mail:
pruefamtfuerbaustatik@kiel.de
Nach telefonischer Vereinbarung