Skip to main content Skip to page footer

Tierschutzbeauftragter: Ausnahmegenehmigung

Volltext

Träger bestimmter Einrichtungen müssen einen Tierschutzbeauftragten bestellen und die Bestellung der zuständigen Behörde anzeigen (Tierschutzbeauftragter - Anzeige).

Wenn Sie einen Tierschutzbeauftragten bestellen wollen, der über kein abgeschlossenes Hochschulstudium der Veterinärmedizin, Medizin oder Biologie (Fachrichtung Zoologie) verfügt, benötigen Sie von der zuständigen Behörde eine Ausnahmegenehmigung.

Wer einen Tierschutzbeauftragten bestellen möchte, der nicht die geforderte Qualifizierung besitzt, benötiget eine Ausnahmegenehmigung.

Gebühren

Die Genehmigung ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweiligen Kosten- beziehungsweise Gebührenordnung.

In Schleswig-Holstein wird eine Gebühr von 15,00 bis 51,00 Euro gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren erhoben. Genaue Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Ansprechpunkt

An das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV).

Fristen

Es sind keine Fristen vorgesehen; jedoch dürfen Tierversuche nur dann durchgeführt werden, wenn ein Tierschutzbeauftragter bestellt wurde.

erforderliche Unterlagen

Der Anzeige sind Unterlagen, aus denen die Erfüllung der Voraussetzungen hervorgeht und Angaben zu Stellung und Befugnissen des Tierschutzbeauftragten anzugeben.

zurück zur Übersicht

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV)

Fleethörn 29-31
24103 Kiel

Telefon: 0431 9880

Webseite: Webseite des Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
E-Mail: poststelle@mllev.landsh.de