Tierschutzbeauftragter: Ausnahmegenehmigung
Volltext
Träger bestimmter Einrichtungen müssen einen Tierschutzbeauftragten bestellen und die Bestellung der zuständigen Behörde anzeigen (Tierschutzbeauftragter - Anzeige).
Wenn Sie einen Tierschutzbeauftragten bestellen wollen, der über kein abgeschlossenes Hochschulstudium der Veterinärmedizin, Medizin oder Biologie (Fachrichtung Zoologie) verfügt, benötigen Sie von der zuständigen Behörde eine Ausnahmegenehmigung.
Wer einen Tierschutzbeauftragten bestellen möchte, der nicht die geforderte Qualifizierung besitzt, benötiget eine Ausnahmegenehmigung.
Gebühren
Die Genehmigung ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweiligen Kosten- beziehungsweise Gebührenordnung.
In Schleswig-Holstein wird eine Gebühr von 15,00 bis 51,00 Euro gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren erhoben. Genaue Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Ansprechpunkt
An das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV).
Fristen
Es sind keine Fristen vorgesehen; jedoch dürfen Tierversuche nur dann durchgeführt werden, wenn ein Tierschutzbeauftragter bestellt wurde.
erforderliche Unterlagen
Der Anzeige sind Unterlagen, aus denen die Erfüllung der Voraussetzungen hervorgeht und Angaben zu Stellung und Befugnissen des Tierschutzbeauftragten anzugeben.
Zuständige Stellen und Formulare
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV)
Fleethörn 29-31
24103 Kiel
Telefon: 0431 9880
Webseite:
Webseite des Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
E-Mail:
poststelle@mllev.landsh.de