Tiere: Eingriffe und Behandlungen an Tieren zur Aus-, Fort- oder Weiterbildung - Anzeige
Volltext
Wollen Sie als Träger im Rahmen der Aus-, Fort- oder Weiterbildung für Heilhilfsberufe oder naturwissenschaftliche Hilfsberufe Eingriffe oder Behandlungen an Tieren durchführen lassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.
Wer zum Zwecke der Aus-, Fort- oder Weiterbildung Eingriffe oder Behandlungen an Tieren durchführen lassen möchte, muss dies der zuständigen Behörde anzeigen.
Ansprechpunkt
An das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN).
Fristen
Die Anzeige muss vor Aufnahme in das Lehrprogramm beziehungsweise vor Änderung des Lehrprogramms erfolgen.
Handlungsgrundlage(n)
Zuständige Stellen und Formulare
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
24062 Kiel
24171 Kiel
Mercatorstraße 3
24106 Kiel
Telefon: +49 431 988-0
Telefax: +49 431 988-7239
Webseite:
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein
E-Mail:
schriftgutstelle@mekun.landsh.de
Montag 09:00 - 15:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 15:00 Uhr
Freitag 09:00 - 15:00 Uhr