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Steuerfahndung / Bußgeld- und Strafsachenstelle

Volltext

Aufgabe der Steuerfahndung ist es, Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten zu ermitteln sowie die Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle. Sie ermittelt sowohl die Besteuerungsgrundlagen als auch die strafrechtlich bedeutsamen Tatumstände. Bei Verdacht einer Steuerhinterziehung kann jeder gegenüber der Steuerfahndung Anzeige erstatten. Auch anonyme Anzeigen sind möglich. Namentliche Anzeigen besitzen in der Regel aber höhere Erfolgsaussichten, weil sie Rückfragen ermöglichen.

Die Bußgeld- und Strafsachenstelle ist die „Staatsanwaltschaft“ des Finanzamts. Sie leitet Ermittlungen im Steuerstrafverfahren und kann Strafbefehle beantragen oder Bußgeldbescheide erlassen. In bestimmten Fällen arbeitet sie hierbei mit der Staatsanwaltschaft zusammen. Sie ist zudem für die Bearbeitung von Selbstanzeigen zuständig.

Aufgabe der Steuerfahndung ist es, Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten zu ermitteln sowie die Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle.

Gebühren

Keine.

Ansprechpunkt

Finanzamt für Zentrale Prüfungsdienste.

Fristen

Keine.

erforderliche Unterlagen

Keine.

Handlungsgrundlage(n)

  • §§ 369 ff. Abgabenordnung (AO)
  • Strafprozessordnung (StPO),
  • Strafgesetzbuch (StGB),
  • Gesetz über Ordnungswidrigkeiten  (OWiG)
     

Formulare

Keine.

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Finanzamt für Zentrale Prüfungsdienste

Hopfenstraße 2 a
24103 Kiel

Telefon: 0431 55062-0
Telefax: 0431 55062-1309

Webseite: Finanzamt für Zentrale Prüfungsdienste
Webseite: Finanzämter in Schleswig-Holstein
E-Mail: poststelle@fa-zpd.landsh.de

Öffnungszeiten:

Nach Vereinbarung