Steuerfahndung / Bußgeld- und Strafsachenstelle
Volltext
Aufgabe der Steuerfahndung ist es, Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten zu ermitteln sowie die Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle. Sie ermittelt sowohl die Besteuerungsgrundlagen als auch die strafrechtlich bedeutsamen Tatumstände. Bei Verdacht einer Steuerhinterziehung kann jeder gegenüber der Steuerfahndung Anzeige erstatten. Auch anonyme Anzeigen sind möglich. Namentliche Anzeigen besitzen in der Regel aber höhere Erfolgsaussichten, weil sie Rückfragen ermöglichen.
Die Bußgeld- und Strafsachenstelle ist die „Staatsanwaltschaft“ des Finanzamts. Sie leitet Ermittlungen im Steuerstrafverfahren und kann Strafbefehle beantragen oder Bußgeldbescheide erlassen. In bestimmten Fällen arbeitet sie hierbei mit der Staatsanwaltschaft zusammen. Sie ist zudem für die Bearbeitung von Selbstanzeigen zuständig.
Aufgabe der Steuerfahndung ist es, Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten zu ermitteln sowie die Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle.
Gebühren
Keine.
Ansprechpunkt
Finanzamt für Zentrale Prüfungsdienste.
Fristen
Keine.
erforderliche Unterlagen
Keine.
Handlungsgrundlage(n)
- §§ 369 ff. Abgabenordnung (AO)
- Strafprozessordnung (StPO),
- Strafgesetzbuch (StGB),
-
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
Formulare
Keine.
Zuständige Stellen und Formulare
Finanzamt für Zentrale Prüfungsdienste
Hopfenstraße 2 a
24103 Kiel
Telefon: 0431 55062-0
Telefax: 0431 55062-1309
Webseite:
Finanzamt für Zentrale Prüfungsdienste
Webseite:
Finanzämter in Schleswig-Holstein
E-Mail:
poststelle@fa-zpd.landsh.de
Nach Vereinbarung