Sozialstrukturförderungs-Projekte: Mitteilung zum Verzicht auf Rechtsmittel einreichen
Volltext
Wenn Sie für Sozialstrukturförderungs-Projekte in Partnerländern einen Zuwendungsbescheid vom BMZ erhalten haben, bekommen Sie Ihre Förderung in der Regel nach Ablauf der 1-monatigen Klagefrist.
Ausnahme: Sie teilen dem BMZ per Online-Antrag oder formlos per E-Mail oder Post mit, dass Sie auf Rechtsmittel verzichten.
Sie haben für Ihr Sozialstrukturförderungs-Projekt den Zuwendungsbescheid vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erhalten? Wenn Sie auf Rechtsmittel verzichten, können Sie die Projektmittel noch vor Ablauf der Klagefrist beziehen.
Verfahrensablauf
Haben Sie Ihren Zuwendungsbescheid des BMZ für ein Projekt der Sozialstrukturförderung erhalten, können Sie Ihre Mitteilung über den Verzicht auf Rechtsmittel online oder formlos per E-Mail oder Post einreichen:
Rechtsmittelverzicht online über das Bundesportal mitteilen:
- Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
- Der Rechtsmittelverzicht gilt mit dem Eingang beim BMZ als wirksam.
Rechtsmittelverzicht per E-Mail oder Post mitteilen:
- Senden Sie Ihre formlose, unterschriebene Mitteilung, dass Sie auf Rechtsmittel verzichten, per E-Mail oder postalisch an das BMZ.
- Der Rechtsmittelverzicht gilt mit dem Eingang beim BMZ als wirksam.
Gebühren
Es fallen keine Kosten an.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Das BMZ muss Ihren Rechtsmittelverzicht nicht bearbeiten, da er unmittelbar wirksam wird.
Voraussetzungen
Sie haben für ein Projekt der Sozialstrukturförderung einen Zuwendungsbescheid vom BMZ erhalten.
erforderliche Unterlagen
Mitteilung Rechtsmittelverzicht
Handlungsgrundlage(n)
- Richtlinien für die Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der Sozialstruktur aus Kapitel 2302 Titel 687 03 (Neufassung mit Wir-kung vom 01.01.2021)
- § 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO)
- Anlage 2 zur Verwaltungsvorschrift Nummer 5.1 zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
Rechtsbehelf
entfällt
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Kurzfassung
- Maßnahmen der Gesellschafts- und Sozialstrukturpolitik Entgegennahme
- Leistung betrifft Fachorganisationen, die für Projekte zur Förderung der Sozialstruktur in Partnerländern Zuschüsse vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erhalten
- im Normalfall können Zuwendungsempfänger Projektmittel erst nach Ablauf der Klagefrist erhalten, wer jedoch dem BMZ innerhalb der Klagefrist den Verzicht auf Rechtsmittel mitteilt, kann die Zuschüsse bereits früher erhalten
- erforderliche Unterlage: formlose Mitteilung des Rechtsmittelverzichts
- Frist: innerhalb der Klagefrist
- Gebühren: keine
- Bearbeitungsdauer: entfällt
-
Mitteilung kann gesendet werden:
- online über das Bundesportal
- formlos per E-Mail oder Post
- zuständig: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Zuständige Stellen und Formulare
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) – Referat 511 Kirchen, Politische Stiftungen, Sozialstrukturförderung, Grundsätze Religion und Entwicklung
Dahlmannstraße 4
53113 Bonn, Stadt
53045 Bonn, Stadt
Telefon: +49 228 99535-0
Telefax: +49 228 99535-3500
Webseite:
Internetseite des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
E-Mail:
poststelle@bmz.bund.de
Montag: 09:00 – 15:00 Uhr
Dienstag: 09:00 – 15:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 – 15:00 Uhr
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