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Sondernutzungserlaubnis für Außenwerbung im öffentlichen Raum außerhalb von Ortschaften beantragen

Volltext

Plakatierungen dienen unter anderem der Veranstaltungswerbung. Das kulturelle Leben in Schleswig-Holstein zeichnet sich durch eine vielfältige Veranstaltungskultur aus. Konzerte, Lesungen, Ausstellungen oder Aufführungen sind in Schleswig-Holstein Teil der kulturellen Vielfalt.


Das Anbringen von Plakaten oder das Aufstellen von Vitrinen, Aufstellern, Flyern im öffentlichen Straßenraum außerhalb von Ortsdurchfahrten ist genehmigungspflichtig (Sondernutzungserlaubnis). Die Erlaubnis wird jeweils einzelfallbezogen für spezielle Standorte erteilt. Außerhalb dieser zugelassenen Werbeflächen darf nicht plakatiert werden.

Wer Außenwerbung im öffentlichen Straßenraum anbringen oder aufstellen möchte, benötigt eine Sondernutzungserlaubnis.

Gebühren

Das Anbringen von Plakaten kann gebührenpflichtig sein. Genaue Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Ansprechpunkt

Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Deliusstraße 10
24114 Kiel

Telefon: +49 431 530550-0
Telefax: +49 431 530550-99

Webseite: https://www.ea-sh.de
E-Mail: info@ea-sh.de

Öffnungszeiten:

Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr