Schulentwicklung planen
Volltext
Bei der Planung Ihrer Schulentwicklung berücksichtigen Sie die Pläne der umliegenden Schulträger. Sie schreiben Ihre Planung regelmäßig fort und nehmen an der Abstimmung zur Schulentwicklungsplanung auf Kreisebene teil.
Sie beziehen gegebenenfalls die Beruflichen Gymnasien mit ein, um eine ausreichende Anzahl von Plätzen in der Oberstufe sicherzustellen.
Als Schulträger sind Sie verpflichtet, Schulentwicklungspläne aufzustellen.
Verfahrensablauf
-
Sie erstellen den Schulentwicklungsplan und berücksichtigen dabei
- Die Pläne der umliegenden Schulträger
- Die Abstimmung auf Kreisebene
- Schulgebäude und –anlagen
- Verwaltungs- und Hilfspersonal
- Ihren Sachbedarf.
Gebühren
keine
Ansprechpunkt
An das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein
Fristen
Voraussetzungen
- Sie sind Schulträger
erforderliche Unterlagen
- Schulentwicklungsplan
Handlungsgrundlage(n)
Kurzfassung
-
Schulentwicklung Planung
- Die Planung von umliegenden Schulträgern ist zu berücksichtigen
- Die Planung ist regelmäßig fortzuschreiben
- An der Abstimmung auf Kreisebene ist teilzunehmen
- Der Plan ist beim für Bildung zuständigen Ministerium und gegebenenfalls auch beim Institut für berufliche Bildung (SHIBB) vorzulegen
Zuständige Stellen und Formulare
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Brunswiker Straße 16-22
24105 Kiel
Telefon: +49 431 988-0
Webseite:
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein
E-Mail:
poststelle@bimi.landsh.de