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Schülerbeförderung - Erstattung der Kosten beantragen

Volltext

Die Schülerbeförderung ist Aufgabe der Schulträger der in den Kreisen liegenden öffentlichen Schulen. Hiervon abweichend ist in einigen Fällen unmittelbar der Kreis Träger der Schülerbeförderung. Für die Durchführung und Organisation dieser Aufgabe sind die Schulträger beziehungsweise die Kreise eigenverantwortlich zuständig.

Von den Regelungen zur Schülerbeförderung sind nicht alle Schülerinnen und Schüler erfasst. So werden für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 11 bis 13 und für diejenigen in den kreisfreien Städten keine entsprechenden Leistungen gewährt. Auch für den Besuch berufsbildender Schulen ist keine Schülerbeförderung vorgesehen.

Die weiteren Voraussetzungen für die Schülerbeförderung regeln die jeweiligen Schülerbeförderungssatzungen der Kreise.

Wenn Sie sich die Fahrtkosten für den Schulweg Ihres Kindes erstatten lassen möchten, dann müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen.

Ansprechpunkt

An die Gemeinde-, Amts-, Stadt- oder Kreisverwaltung (Fachdienst Schule).

Handlungsgrundlage(n)

§ 114 Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz - SchulG).

Hinweise (Besonderheiten)

Die Schülerbeförderungssatzungen der Kreise können vorsehen, dass die Eltern oder die volljährigen Schülerinnen und Schüler an den Kosten der Schülerbeförderung beteiligt werden.

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Schule - Stadt Wedel | Fachbereich 4 Bildung, Familie und Kultur | Bildung, Kultur und Sport

Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel

Telefon: +49 4103 707-0
Telefax: +49 4103 707-300

Webseite: https://www.wedel.de
E-Mail: schule@stadt.wedel.de

Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 8.30 -13.00 Uhr Donnerstag 15.00 -18.00 Uhr Weitere Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung. Ansprechpartner:
  • Frau Meyer
    Zimmernummer: Zimmer: 12

    Telefax: +49 4103 70788-281
    Telefon: +49 4103 707-281
    E-Mail: h.meyer@stadt.wedel.de