Schülerbeförderung - Erstattung der Kosten beantragen
Volltext
Die Schülerbeförderung ist Aufgabe der Schulträger der in den Kreisen liegenden öffentlichen Schulen. Hiervon abweichend ist in einigen Fällen unmittelbar der Kreis Träger der Schülerbeförderung. Für die Durchführung und Organisation dieser Aufgabe sind die Schulträger beziehungsweise die Kreise eigenverantwortlich zuständig.
Von den Regelungen zur Schülerbeförderung sind nicht alle Schülerinnen und Schüler erfasst. So werden für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 11 bis 13 und für diejenigen in den kreisfreien Städten keine entsprechenden Leistungen gewährt. Auch für den Besuch berufsbildender Schulen ist keine Schülerbeförderung vorgesehen.
Die weiteren Voraussetzungen für die Schülerbeförderung regeln die jeweiligen Schülerbeförderungssatzungen der Kreise.
Wenn Sie sich die Fahrtkosten für den Schulweg Ihres Kindes erstatten lassen möchten, dann müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen.
Ansprechpunkt
An die Gemeinde-, Amts-, Stadt- oder Kreisverwaltung (Fachdienst Schule).
Handlungsgrundlage(n)
§ 114 Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz - SchulG).
Hinweise (Besonderheiten)
Die Schülerbeförderungssatzungen der Kreise können vorsehen, dass die Eltern oder die volljährigen Schülerinnen und Schüler an den Kosten der Schülerbeförderung beteiligt werden.
Zuständige Stellen und Formulare
Schule - Stadt Wedel | Fachbereich 1 Bürgerservice | Bildung, Kultur und Sport | Schule, Kultur und Sport
Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel
Telefon: +49 4103 707-0
Telefax: +49 4103 707-300
Webseite:
https://www.wedel.de
E-Mail:
schule@stadt.wedel.de
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Frau Meyer
Zimmernummer: Zimmer: 12Telefon: +49 4103 707-281
Telefax: +49 4103 70788-281
E-Mail: h.meyer@stadt.wedel.de
Kreis Pinneberg - Fachdienst Kindertagesbetreuung, Schule, Kultur und Sport
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
Telefon: +49 4121 4502-0
Telefax: +49 4121 4502-0
Webseite:
Kreis Pinneberg - Fachdienst Jugend und Bildung
E-Mail:
S.fd31@kreis-pinneberg.de
Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr
Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.