Sachkundenachweis zur Schädlingsbekämpfung Bescheinigung
Volltext
Die Behörde stellt eine Sachkundebescheinigung über die Befähigung für die jeweilige Tätigkeit aus. Hierfür sind Nachweise zu erbringen, dass die personellen Voraussetzungen für eine Schädlingsbekämpfung vorliegen.
Wenn Sie beruflich Schädlinge mit Giften bekämpfen wollen, dürfen Sie das nicht einfach tun, sondern Sie müssen zuerst die Behörden informieren, die dafür zuständig sind.
Gebühren
Im Rahmen einer Ausbildung fallen für die Sachkundebescheinigung keine Kosten an. Wenn die Ausbildung auf privater Ebene erfolgt, hängen die Kosten vom Anbieter der Lehrgänge ab. In diesen sind die anfallenden Prüfungsgebühren meist enthalten.
Ansprechpunkt
- Zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK), wenn es um die Berufsausbildung zum Schädlingsbekämpfer geht.
- Einschlägige Fachschule, wenn es um den Erwerb der Sachkunde für einen Teilbereich der Schädlingsbekämpfung gemäß der „Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 523)“ geht.
- Kreis oder kreisfreie Stadt (Veterinäramt), wenn es um eine tierschutzrechtliche Erlaubnis geht.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt zeitnah nach Eingang des Antrags auf Ausstellung einer Bescheinigung.
Voraussetzungen
Sachkundig ist, wer eine Prüfung abgelegt oder eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, die von der zuständigen Behörde anerkannt worden ist.
Die Schädlingsbekämpfung ist so durchzuführen, dass Mensch und Umwelt nicht gefährdet werden.
erforderliche Unterlagen
-
Sachkundenachweise: Sachkundig ist, wer sich regelmäßig fortbildet und
- die Prüfung gemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss "Geprüfter Schädlingsbekämpfer/geprüfte Schädlingsbekämpferin" oder
- die Prüfung zum Gehilfen oder Meister für Schädlingsbekämpfung nach nicht mehr geltendem Recht in den alten Bundesländern oder nach dem Recht der ehemaligen DDR abgelegt oder
- in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften nachweislich eine vergleichbare Sachkunde erworben hat.
- Sachkundig ist auch, wer eine Prüfung abgelegt oder eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, die von der zuständigen Behörde als den oben erwähnten Prüfungen gleichwertig anerkannt worden ist.
Handlungsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Kurzfassung
- Sachkundenachweis zur Schädlingsbekämpfung Bescheinigung
- Wer beruflich Schädlinge mit Giften bekämpfen will, für den stellt die Zuständige Stelle eine Sachkundebescheinigung aus
weiterführende Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie beim Deutschen Schädlingsbekämpferverband.
Zuständige Stellen und Formulare
Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)
Bergstraße 2
24103 Kiel
Telefon: +49 431 5194-0
Telefax: +49 431 5194-234
Webseite:
Interseite der IHK Lübeck, Kiel und Flensburg inkl Geschäftsstellen
E-Mail:
infothek@kiel.ihk.de
Montag 07:30 - 17:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 17:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 17:00 Uhr
Freitag 07:30 - 14:00 Uhr
Kreis Pinneberg - Abteilung Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
Telefon: +49 4121 4502-2206
Telefax: +49 4121 4502-92324
Webseite:
Kreis Pinneberg/ Abteilung Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
E-Mail:
vetamt@kreis-pinneberg.de
Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr
Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.