Rentenauskunft von der Landwirtschaftlichen Alterskasse anfordern
Volltext
Die Rentenauskünfte der Landwirtschaftlichen Alterskasse können folgende Informationen für Sie enthalten:
- Angaben über die zu erwartende Höhe Ihrer Regelaltersrente.
- Angaben zum frühestmöglichen Rentenbeginn für vorzeitige Altersrenten mit Angaben zu Rentenabschlägen.
- Übersicht der zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse.
-
Hinweise und Informationen zu
- den Voraussetzungen für alle Altersrenten,
- zur Rentenantragstellung,
- zu Hinzuverdiensten,
- zum Versicherungsverlauf,
- zur Besteuerung,
- zu den Auskunfts- und Beratungsmöglichkeiten und
- zur Krankenversicherung der Rentnerinnen und Rentner.
Sobald Sie 55 Jahre alt sind, erhalten Sie automatisch alle 3 Jahre eine Rentenauskunft. Sie können die Auskunft aber auch anfordern, wenn Sie jünger sind.
Sie sind oder waren in der Landwirtschaftlichen Alterskasse versichert und benötigen eine Auskunft über Ihre künftigen Altersrentenansprüche und Ihren Rentenbeginn? Diese können Sie jederzeit formlos anfordern.
Verfahrensablauf
Sie können die Rentenauskunft online auf dem Internetportal der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse beantragen. Oder Sie fordern die Auskunft formlos per Post, per E-Mail oder telefonisch an.
Wenn Sie Ihren Antrag online stellen wollen:
- Rufen Sie das SVLFG-Versichertenportal auf.
- Melden Sie sich im Portal mit Ihrer Nutzerkennung an oder registrieren Sie sich erstmals zur Nutzung des Portals.
- Sie können mithilfe der Formularoptionen eine Rentenauskunft anfordern.
- Die Auskunft erhalten Sie online über Ihr Versicherten-Postfach oder per Post.
Wenn Sie die Rentenauskunft per Post oder per E-Mail anfordern wollen:
- Verfassen Sie ein formloses Anschreiben, in dem Sie die Rentenauskunft anfordern.
- Versenden Sie Ihre schriftliche Anfrage per Post oder per E-Mail.
- Sie erhalten die Rentenauskunft per Post.
Wenn Sie die Rentenauskunft telefonisch anfordern wollen:
- Rufen Sie die Landwirtschaftliche Alterskasse an.
- Teilen Sie Ihren Wunsch nach einer Rentenauskunft mit.
- Sie erhalten die Rentenauskunft per Post.
Gebühren
Es fallen keine Kosten an.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Voraussetzungen
- Sie sind oder waren bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse versichert.
- Sie beziehen noch keine Rente aus eigener Versicherung.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Die Rentenauskunft ist eine unverbindliche Serviceleistung der Landwirtschaftlichen Alterskasse. Ein Widerspruch ist nicht möglich.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Kurzfassung
- Rentenauskunft von der Landwirtschaftlichen Alterskasse Mitteilung
- Rentenauskunft können Versicherte jederzeit bei der Landwirtschaftliche Alterskasse (LAK) anfordern
-
Rentenauskunft informiert
- über die bisher zurückgelegten Versicherungszeiten
- über die zu erwartende Höhe der Regelaltersrente beziehungsweise der vorzeitigen Altersrente
- ab dem 55. Lebensjahr erhalten Versicherte automatisch alle 3 Jahre eine Rentenauskunft über die zu erwartende Regelaltersrente
- zuständig: Landwirtschaftliche Alterskasse (LAK)
Zuständige Stellen und Formulare
Bundesweit einheitliche Service-Rufnummer der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
Telefon: +49 561 785-0
(Anrufzeiten:
Montag 08:00 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 16:00 Uhr
Freitag 08:00 13:00 Uhr
und nach Vereinbarung)
E-Mail:
poststelle@svlfg.de
Anrufzeiten
Montag 08:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr
Freitag 08:00 – 13:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Geschäftsstellen und Beratungsstellen der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
Telefon: +49 561 785-0
(Anrufzeiten:
Montag 8:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 8:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 8:00 - 16:00 Uhr
Freitag 8:00 - 13:00 Uhr)
Webseite:
Geschäftsstellen und Beratungsstellen der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Übersicht nach Bundesländern
E-Mail:
poststelle@svlfg.de
Anrufzeiten
Montag 8:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 8:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag 8:00 – 16:00 Uhr
Freitag 8:00 – 13:00 Uhr