Reisepass vorläufig beantragen
Volltext
Ein vorläufiger Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn ein Pass sofort benötigt wird und die Ausstellung eines regulären Reisepasses oder eines Expresspasses nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist. Die Passbehörde kann die Vorlage von geeigneten Belegen (zum Beispiel Flugticket für eine kurzfristig anzutretende Reise) verlangen.
Die Gültigkeitsdauer von vorläufigen Pässen ist dem jeweiligen Benutzungszweck anzupassen, sie darf jedoch höchstens ein Jahr betragen. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht zulässig. Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
Ab dem 1. Mai 2025 dürfen nur noch digitale Lichtbilder verwendet werden, die von einem externen Dienstleister beispielsweise einem Fotografen oder einer Fotografin oder der Pass- und Personalausweisbehörde über ein eigenes Bilderfassungssystem erstellt werden. Papierlichtbilder sind nicht mehr zugelassen.
Ein vorläufiger Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt. Er gilt maximal ein Jahr.
Gebühren
Gebühr: 26,00 EUR
Vorkasse: ja
Gebühr: 6,00 EUR
Vorkasse: ja
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
Gebühr für Passfoto, wenn es durch die Behörde mittels des PointID-System der Bundesdruckerei erstellt wird. Bei Erstellung mittels anderer Systeme durch die Behörde kann die Gebühr abweichen.
Ansprechpunkt
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde, Bürgerbüro).
Fristen
Das Dokument sollte beantragt werden, sobald sich die Notwendigkeit dafür ergibt.
erforderliche Unterlagen
- Alter/Abgelaufener Reisepass (sofern vorhanden) oder Kinderreisepass/Kinderausweis (sofern vorhanden),
- gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils bei gemeinsamer Sorge oder der Sorgeberechtigungsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten bei Personen bis zum 18. Lebensjahr,
- gegebenenfalls Ausweis oder Ausweiskopie des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils,
- Personalausweis und
- Urkunde mit aktueller Namensführung (Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, Familienbuch, Erklärung über die Namensführung). Bei erstmaliger Ausstellung verpflichtend.
- biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
Handlungsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des „Visa-Waiver-Programms“. Aktuelle Informationen über Einreisebestimmungen ausländischer Staaten finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes.
Mit der Beantragung eines vorläufigen Reisepasses sollte gleichzeitig ein endgültiger
Reisepass
beantragt werden.
Zuständige Stellen und Formulare
Büro für Einwohnerservice - Stadt Wedel | Fachbereich 1 Bürgerservice | Ordnung und Einwohnerservice
Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel
Rathausplatz 3-5
22871 Wedel
Telefon: +49 4103 707-237
Telefax: +49 4103 707-300
Webseite:
https://www.wedel.de
E-Mail:
einwohnerservice@stadt.wedel.de
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Frau Gugisch
Zimmernummer: Zimmer: 41Telefon: +49 4103 707-243
Telefax: +49 4103 707-430
E-Mail: einwohnerservice@stadt.wedel.de
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Frau Wleklinski-Vetter
Zimmernummer: Etage: EG | Zimmer: 41Telefon: +49 4103 707-243
Telefax: +49 4103 707-430
E-Mail: einwohnerservice@stadt.wedel.de
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Frau Kremer
Zimmernummer: Zimmer: 41Telefax: +49 4103 70788-237
Telefon: +49 4103 707-237
E-Mail: einwohnerservice@stadt.wedel.de
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Frau Marquardt
Zimmernummer: Zimmer: 41Telefax: +49 4103 707-88244
Telefon: +49 4103 707-244
E-Mail: einwohnerservice@stadt.wedel.de