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Reisegewerbe: Verbotene Tätigkeiten - Ausnahme

Volltext

Im Reisegewerbe sind verschiedene, in der Gewerbeordnung (GewO) festgelegte Tätigkeiten verboten. Diese Verbote dienen dem Verbraucherschutz und der Vermeidung strafbarer Handlungen. Zu ihnen gehören zum Beispiel:

  • der Vertrieb von Giften und gifthaltigen Waren, elektromedizinischen Geräten, Wertpapieren,
  • das Anbieten (Feilbieten) und der Ankauf von Edelsteinen, Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen (zugelassen sind Silberschmuck bis zu einem Verkaufspreis von 40 Euro und Waren mit Silberauflagen) oder
  • die Vermittlung von Darlehen.

Wenn keine Gefährdung der Allgemeinheit, der öffentlichen Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung zu befürchten ist, können Ausnahmen von den Beschränkungen zugelassen werden.

Reisegewerbetreibende können bei der zuständigen Stelle Ausnahmen von den im Reisegewerbe verbotenen Tätigkeiten beantragen.

Gebühren

Die Gebühr beträgt derzeit 60,00 Euro gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren.

Ansprechpunkt

An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), in deren Bezirk Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Fristen

Die Ausnahmezulassung durch die örtliche Behörde ist mit dem Vorbehalt des Widerrufs und für einen Zeitraum bis zu fünf Jahren möglich, wenn sich aus der Person des Antragstellers oder aus sonstigen Umständen keine Bedenken ergeben.

erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass,
  • gegebenenfalls Handelsregsiter-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregister-Auszug,
  • gegebenenfalls Führungszeugnis/ Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
  • gegebenenfalls Handwerkskarte,
  • gegebenenfalls Nachweise der Schaustellerhaftpflichtversicherung.

Handlungsgrundlage(n)

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten - Stadt Wedel | Fachbereich 1 Bürgerservice | Ordnung und Einwohnerservice

Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel Rathausplatz 3-5
22871 Wedel

Telefon: +49 4103 707-0
Telefax: +49 4103 707-300

Webseite: https://www.wedel.de
E-Mail: ordnungsbehoerde@stadt.wedel.de

Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 8.30 -13.00 Uhr Donnerstag 15.00 -19.00 Uhr Weitere Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung

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Adresse:
Gewerbeangelegenheiten - Stadt Wedel | Fachbereich 1 Bürgerservice | Ordnung und Einwohnerservice | Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel Rathausplatz 3-5
22871 Wedel

Telefon: +49 4103 707-0
Telefax: +49 4103 707-300

Webseite: https://www.wedel.de
E-Mail: gewerbeamt@stadt.wedel.de

Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 8.30 -13.00 Uhr Donnerstag 15.00 -19.00 Uhr Weitere Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung. Ansprechpartner:
  • Herr Langbehn
    Zimmernummer: Etage: EG | Zimmer: 36

    Telefon: +49 4103 707-242
    Telefax: +49 4103 70788-242
    E-Mail: a.langbehn@stadt.wedel.de

  • Frau Katzung
    Zimmernummer: Etage: EG | Zimmer: 36

    Telefax: +49 4103 70788-377
    Telefon: +49 4103 707-377
    E-Mail: d.katzung@stadt.wedel.de

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Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

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24114 Kiel

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