Rechtsmittelverzichtserklärung zu einem geförderten Vorhaben aus dem Förderprogramm "Medien und Meinungsfreiheit" einreichen
Volltext
Wenn Sie der Deutsche Welle Akademie angehören, können Sie beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) eine Projektförderung zur Medien- und Meinungsfreiheit beantragen.
Nach der Bewilligung können Sie dem BMZ mitteilen, dass Sie auf Rechtsmittel verzichten. Die bewilligte Förderung kann dann schneller ausgezahlt werden.
Sie können auf Rechtsmittel verzichten, wenn Sie vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) eine Projektförderung zur Medien- und Meinungsfreiheit erhalten.
Verfahrensablauf
Nach der Bewilligung der Förderung von Projekten zur Medien- und Meinungsfreiheit können Sie auf Rechtsmittel verzichten. Den Verzicht können Sie schriftlich per Post oder online mitteilen.
Verzicht auf Widerspruch per Postbeantragen:
- Sie schicken einen formlosen Verzicht auf Widerspruch zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post an das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).
- Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
- Sie erhalten die Auszahlung des Förderbetrags auf das angegebene Konto.
Verzicht auf Widerspruch online beantragen:
- Rufen Sie die Internetseite des Bundesportals aus und füllen Sie dort den Verzicht auf Widerspruch online aus. Das Bundesportal führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
- Laden Sie erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie Ihren Antrag online ab.
- Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
- Sie erhalten die Auszahlung des Förderbetrags auf das angegebene Konto.
Gebühren
Es fallen keine Kosten an.
Fristen
Sie können den Verzicht auf Widerspruch nur innerhalb der ersten 4 Wochen nach der Bewilligung einreichen.
Die bewilligte Förderung steht in dem jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung. Sie ist nicht übertragbar ins nächste Jahr.
Verwendungsnachweise müssen Sie dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) spätestens im September des Folgejahres vorlegen.
zuständige Stelle
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) - Referat Menschenrechte, Inklusion, Medien
Bearbeitungsdauer
Voraussetzungen
- Sie gehören der folgenden Institution an: Deutsche Welle Akademie.
- Ihr Projekt wird vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) gefördert.
erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Klageverzichtserklärung
Handlungsgrundlage(n)
- Bundeshaushalt, aktuelles Haushaltsjahr, Einzelplan 23, Kapitel 2301, Titel 68705
- § 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- Anlage 2 zur Verwaltungsvorschrift Nummer 5.1 zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO): Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (AN Best-P)
Rechtsbehelf
entfällt
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Kurzfassung
- Medien und Meinungsfreiheit Entgegennahme
- Folgende Institution kann eine Förderung von Projekten zur Medien und Meinungsfreiheit beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) beantragen:
- Deutsche Welle Akademie
- Auszahlung der Förderung kann beschleunigt werden, indem auf Widerspruch verzichtet wird
- Mitteilung ist kostenlos
- Verzicht kann per Post oder online mitgeteilt werden
- zuständig: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Zuständige Stellen und Formulare
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), Referat 413 - Referat Menschenrechte, Inklusion, Medien
Dahlmannstraße 4
53113 Bonn, Stadt
Telefon: +49 228 99535-3145
Telefax: +49 228 9953510-3145
Webseite:
Internetseite des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
E-Mail:
RLG13@bmz.bund.de
Montag 09:00 – 17:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch 09:00 – 17:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 17:00 Uhr
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