Prostitution: Verbot - Auskunft
Volltext
Wenn sie sich durch Prostitution an einer bestimmten Stelle im Stadtgebiet gestört oder belästigt fühlen, können Sie die Auskunft einholen, ob die Prostitution dort zulässig oder verboten ist.
Wer sich durch Prostitution gestört fühlt, kann sich erkundigen, ob die Prostitution an der beobachteten Stelle erlaubt ist.
Ansprechpunkt
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadverwaltung (Ordnungsamt).
Zuständige Stellen und Formulare
Adresse:
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten - Stadt Wedel | Fachbereich 1 Bürgerservice | Ordnung und Einwohnerservice
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten - Stadt Wedel | Fachbereich 1 Bürgerservice | Ordnung und Einwohnerservice
Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel
Rathausplatz 3-5
22871 Wedel
Telefon: +49 4103 707-0
Telefax: +49 4103 707-300
Webseite:
https://www.wedel.de
E-Mail:
ordnungsbehoerde@stadt.wedel.de