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Praktische Prüfung anzeigen

Volltext

Wenn Sie als Prüferin oder Prüfer eine praktische Prüfung durchführen, müssen Sie diese vorab dem Luftfahrt-Bundesamt anzeigen.

Praktische Prüfungen müssen angezeigt werden

  • für die Prüfung für Verkehrspilotinnen oder Verkehrspiloten (ATPL),
  • die kompetenzbasierte Instrumentenflugberechtigung (CB-IR).

Als Prüferin oder Prüfer müssen Sie dem Luftfahrt-Bundesamt eine praktische Prüfung spätestens 7 Tage vor der geplanten Prüfung melden. Sie können die Meldung als deren Vertretung vornehmen.

Wenn der von Ihnen angezeigte Prüfungstermin nicht eingehalten werden kann, müssen Sie das dem Luftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitteilen.

Wenn Sie als Prüferin oder Prüfer eine praktische Prüfung durchführen, müssen Sie diese vorab dem Luftfahrt-Bundesamt anzeigen. Hierbei geben Sie Informationen zur Bewerberin beziehungsweise zum Bewerber sowie Prüfungsdetails an.

Verfahrensablauf

Eine praktische Prüfung können Sie online anzeigen:

  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie die Anzeige einer praktischen Prüfung aus.
  • Sie können den gegebenenfalls erforderlichen Nachweis der Vertretungsberechtigung direkt hochladen.
  • Senden Sie die Anzeige online ab.
  • Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) prüft den Sachverhalt. Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das Luftfahrt-Bundesamt Kontakt zu Ihnen auf.

Gebühren

Es fallen keine Kosten an. 

Fristen

Bearbeitungsdauer

Voraussetzungen

  • Sie haben eine gültige Prüferberechtigung.
    • Mit einem Nachweis der Vertretungsberechtigung können Sie die Beantragung auch als Vertretung vornehmen.
  • Sie sind eine natürliche Person (Inland, EU-Staat, Drittstaat) oder eine juristische Person (mit Sitz im Inland oder vertreten durch natürliche Personen aus Inland, EU-Staat oder Drittstaat).

erforderliche Unterlagen

  • Einverständniserklärung der Bewerberin oder des Bewerbers zur Verarbeitung personenbezogener Daten
  • gegebenenfalls: Nachweis der Vertretungsberechtigung

Rechtsbehelf

Es sind keine Rechtsbehelfe gegeben.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Kurzfassung

  • Anzeige einer praktischen Prüfung Entgegennahme
  • Praktische Prüfungen müssen angezeigt werden
    • für die Prüfung für Verkehrspilotinnen oder Verkehrspiloten (ATPL)
    • die kompetenzbasierte Instrumentenflugberechtigung (CB-IR)
  • Prüferinnen oder Prüfer müssen eine praktische Prüfung im Vorfeld dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA) anzeigen
    • spätestens 7 Tage vor der Prüfung
  • Anzeige erfolgt durch Prüfperson oder deren Vertretung
  • Informationen zur Bewerberin beziehungsweise zum Bewerber sowie Prüfungsdetails müssen angegeben werden
  • wird der Prüfungstermin nicht eingehalten, muss das dem Luftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitgeteilt werden
  • zuständig: Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
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Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:
Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Telefon: +49 531 2355-0
Telefax: +49 531 2355-9099

Webseite: Internetseite des Luftfahrt-Bundesamts (LBA)
E-Mail: poststelle@lba.de