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Pflege: Im Alter - Betreuungsangebote

Volltext

Ein Leben lang konnte man sich ohne die Hilfe anderer frei bewegen. Plötzlich jedoch benötigt man regelmäßige Betreuung, fremde Hilfe, eine barrierefreie Wohnsituation und andere Unterstützungen und Erleichterungen. Zu diesen Möglichkeiten gehören:

  • Altersgerechte Wohnungen : Diese Wohnungen müssen besonderen Anforderungen gerecht werden, da sie Senioren eine alltägliche Lebensführung ohne Hindernisse ermöglichen müssen. Das sind zum Beispiel stufenlose Zugänge zur Wohnung, rollstuhlgerechte Sanitär- und Kücheneinrichtungen, Rampen, Treppenlifte, rutschhemmende Fußbodenbeläge sowie Haltegriffe in Bad und WC.
  • Seniorenwohnanlagen : Während altersgerechte Wohnungen auch Einzelwohnungen sind, handelt es sich bei Seniorenwohnanlagen um mehrere Miet- oder Eigentumswohnungen, häufig im Verbund mit Serviceangeboten, Betreuungsmöglichkeiten und Pflegeeinrichtungen.
  • Altenpflegeheime : Altenheime, gemeinnützig oder privat-gewerblich, bieten eine Vollversorgung durch hauseigenes Personal bis hin zur Schwerstpflege. Das zahlenmäßige Verhältnis von Pflegefach- und Nichtfachkräften ist in der Heimpersonalverordnung festgelegt.

Informationen zu altersgerechten Wohnungen, Seniorenwohnanlagen, Altenpflegeheime und Pflege in Schleswig-Holstein.

Ansprechpunkt

  • An das Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG) oder
  • an die Wohlfahrtsverbände.

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen zu Pflegeeinrichtungen, betreutem Wohnen, ambulanten Pflegediensten und anderen Themen rund um Pflege im Alter finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung (MSJFSIG).

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit - Dienstsitz Heide

Neue Anlage 9
25746 Heide

Telefon: +49 481 6960
Telefax: +49 481 636199

E-Mail: post.hei@lasg.landsh.de

Öffnungszeiten:

Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

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Adresse:
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Neumünster

Steinmetzstraße 1 - 11
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 913-5
Telefax: +49 4321 13338

Webseite: LASG Neumünster
E-Mail: post.nms@lasg.landsh.de

Öffnungszeiten:

Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung