Pflegeberatung in Anspruch nehmen
Volltext
Sie können sich in Pflegestützpunkten kostenlos und unabhängig beraten lassen.
Folgende Themen sind im Beratungsangebot enthalten:
- Leben und Wohnen im Alter
- Pflege und Betreuung
- Pflegeversicherung
- Inanspruchnahme von Sozialleistungen
- Hilfs- und Unterstützungsangebote
Wenn Sie Fragen zu Themen rund um Pflege und Vorsorge haben, können Sie sich kostenlos beraten lassen.
Verfahrensablauf
Vereinbaren Sie einen Termin zur Beratung in dem Pflegestützpunkt.
Die Beratung kann vor Ort oder telefonisch erfolgen.
Bearbeitungsdauer
In der Regel werden Ihre Anliegen so schnell wie möglich bearbeitet.
Voraussetzungen
Sie haben einen Anspruch auf Pflegeberatung, wenn einer der folgenden Punkte auf Sie zutrifft:
- Sie haben einen Pflegegrad.
- Sie betreuen eine pflegebedürftige Person.
- Sie beziehen Pflegegeld.
- Sie sind in einer Pflegeversicherung versichert.
erforderliche Unterlagen
Sie müssen keine verpflichtenden Unterlagen mit zu dem Beratungsgespräch bringen. Es könnte aber hilfreich sein, Informationen über bestehende Pflegeleistungen, den Pflegegrad-Bescheid oder ähnliches mitzubringen.
Handlungsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zum Thema Pflege finden Sie auch auf den Seiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Kurzfassung
- Kostenlose und unabhängige Beratung zu Themen rund um Vorsorge und Pflege in Pflegestützpunkten
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Folgende Themen sind im Beratungsangebot enthalten:
- Leben und Wohnen im Alter
- Pflege und Betreuung
- Pflegeversicherung
- Inanspruchnahme von Sozialleistungen
- Hilfs- und Unterstützungsangebote
weiterführende Informationen
Zuständige Stellen und Formulare
Amtsgericht Pinneberg
25401 Pinneberg
Bahnhofstraße 17
25421 Pinneberg
Osterbrooksweg 42+44
22869 Schenefeld
Pascalkehre 1
25451 Quickborn (Pinneberg)
Telefon: +49 4101 503-0
Telefax: +49 4101 503-262
Webseite:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/AmtsgerichteSH/AGPinneberg
E-Mail:
verwaltung@ag-pinneberg.landsh.de