Person aus dem Aal-Register als Aalfischer löschen lassen
Volltext
Wenn Sie die Aalfischerei aufgeben möchten, muss dies der oberen Fischereibehörde unverzüglich gemeldet werden (Abmeldung von der Aalfischerei). In der Anzeige sind Angaben zum Namen, der Anschrift und zur Küsten und/oder Binnenfischerei zu machen.
Nach der Abmeldung von der Aalfischerei werden Sie als erfasste Person von der oberen Fischereibehörde aus dem Fischereiregister gelöscht.
Wenn Sie die Aalfischerei aufgeben möchten, müssen Sie sich bei der oberen Fischerei Behörde abmelden.
Verfahrensablauf
- Sie melden für sich als Person die Aalfischerei bei der zuständigen Behörde ab.
- Sie füllen das Formular schriftlich aus und verschicken es per E-Mail oder postalisch an die zuständige Behörde.
- Ihre Registrierung zur Aalfischerei wird aus dem Fischereiregister entfernt.
Gebühren
Fristen
Bei Aufgabe der Aalfischerei
zuständige Stelle
Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL)
erforderliche Unterlagen
Handlungsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Kurzfassung
-
Informationen über Fangtätigkeiten im Aal-Register Entgegennahme Löschung einer Person als Aalfischer
- Registernummer als Aalfischer oder Aalfischerin abmelden
- schriftlich
Zuständig: obere Fischereibehörde Schleswig-Holstein - Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL)
Zuständige Stellen und Formulare
Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung Hauptstelle Flintbek
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
Telefon: +49 4347 704-0
Telefax: +49 4347 704-116
Webseite:
Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung
E-Mail:
poststelle.flintbek@llnl.landsh.de
Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr