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Obligatorische Statusklärung für mitarbeitende Familienangehörige oder geschäftsführende Gesellschafter beantragen

Volltext

Mit dem Statusfeststellungsverfahren erhalten Sie Rechtssicherheit, ob Sie selbstständig tätig oder abhängig beschäftigt sind. Das obligatorische Verfahren wird automatisch eingeleitet, wenn Arbeitgebende bei der Anmeldung einer Beschäftigung angegeben haben, dass es sich bei den Arbeitnehmenden um bestimmte Familienangehörige oder um geschäftsführende Gesellschafter handelt.

Besteht laut Anmeldung zwischen Ihnen und Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber ein bestimmtes Verwandtschaftsverhältnis oder sind Sie geschäftsführender Gesellschafter, wird automatisch das Verfahren zur Klärung Ihres Erwerbsstatus bei der Clearingstelle eingeleitet.

Verfahrensablauf

Das Verfahren wird automatisch eröffnet, wenn Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber bei der Anmeldung angegeben hat, dass zwischen Ihnen ein bestimmtes Verwandtschaftsverhältnis besteht oder Sie eine geschäftsführende Gesellschafterin oder ein geschäftsführender Gesellschafter sind.

  • Die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund stellt Ihnen einen Feststellungsbogen zur Verfügung.
  • Füllen Sie den Feststellungsbogen online oder schriftlich aus.
  • Übermitteln Sie den Bogen online, persönlich oder per Post an die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund.
  • Der zuständige Rentenversicherungsträger prüft die Sach- und Rechtslage.
  • Sie erhalten einen Bescheid.

Gebühren

Es fallen keine Kosten für Sie an.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Voraussetzungen

  • Keine. Das Verfahren wird automatisch eröffnet, wenn Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber bei der Anmeldung angegeben hat, dass zwischen Ihnen ein bestimmtes Verwandtschaftsverhältnis besteht oder Sie eine geschäftsführende Gesellschafterin oder ein geschäftsführender Gesellschafter sind.

erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Statusfeststellung
  • vertragliche Vereinbarungen zur Tätigkeit, für die der Erwerbsstatus festgestellt werden soll
  • gegebenenfalls: Nachweis über Verwandtschaftsverhältnis zwischen auftraggebender und auftragnehmender Person
  • gegebenenfalls: Gesellschaftsvertrag
  • falls vorhanden: relevante Bescheide der Agentur für Arbeit
  • falls vorhanden: Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis

Rechtsbehelf

  • Widerspruch. Detaillierte Informationen können Sie dem Bescheid entnehmen.
  • Klage vor dem Sozialgericht. Detaillierte Informationen können Sie dem Widerspruchsbescheid entnehmen.

Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Nein

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Kurzfassung

  • Statusfeststellung im obligatorischen Antragsverfahren Gewährung
  • Bewilligung der obligatorischen Statusfeststellung
  • Verfahren wird automatisch eingeleitet, wenn Arbeitgeberin oder Arbeitgeber bei der Anmeldung einer Beschäftigung angegeben haben, dass es sich bei den Arbeitnehmenden um Familienangehörige oder geschäftsführende Gesellschafter handelt.
  • Klärung des Erwerbsstatus
  • Geprüft wird, ob eine abhängige Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit vorliegt.
  • zuständig: Deutsche Rentenversicherung Bund (Clearingstelle)
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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund)

Ruhrstraße 2
10709 Berlin, Stadt
10704 Berlin, Stadt

Telefon: +49 30 865-0
Telefax: +49 30 865-27240

Webseite: Internetseite der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund)
E-Mail: drv@drv-bund.de

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Adresse:
Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung

Telefon: +49 800 10004800

Webseite: Informationen zum Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung
Webseite: Servicetelefon für gehörlose und hörgeschädigte Menschen

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Servicezeiten

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Freitag: 7.30 bis 15.30 Uhr