Nicht-typische Gesundheitsrisiken beim Konsum von Cannabis melden
Volltext
Als Anbauvereinigung müssen Sie das Landeslabor Schleswig-Holstein sofort informieren, wenn Ihr weitergegebenes Cannabis oder Vermehrungsmaterial (Samen und Stecklinge von Cannabispflanzen) gesundheitliche Risiken birgt, die über die typischen Konsumgefahren hinausgehen.
Sie müssen umgehend Maßnahmen zur Beseitigung des Risikos treffen. Dazu gehört, Ihre Mitglieder über die Gesundheitsgefahren zu informieren und das betroffene Cannabis oder Vermehrungsmaterial zurückzurufen, zurückzunehmen und zu vernichten.
Wenn Sie vermuten, dass weitergegebenes Cannabis oder Vermehrungsmaterial nicht-typische gesundheitliche Risiken birgt, informieren Sie sofort das Landeslabor Schleswig-Holstein und treffen Sie Maßnahmen zur Rücknahme des Cannabis oder des Vermehrungsmaterials.
Verfahrensablauf
Wenn Sie den Verdacht haben, dass der Konsum des von Ihnen weitergegebenen Cannabis beziehungsweise Vermehrungsmaterials nicht-typische gesundheitliche Risiken birgt, gehen Sie wie folgt vor:
- Informieren Sie umgehend das Landeslabor Schleswig-Holstein, wenn Sie vermuten, dass gesundheitliche Risiken über die typischen Gefahren hinausgehen.
- Ergreifen Sie sofort Maßnahmen zur Risikominderung. Dazu gehört der Rückruf, die Rücknahme und die Vernichtung des betreffenden Cannabis oder des Vermehrungsmaterials.
- Informieren Sie Ihre Mitglieder über das Risiko und die getroffenen Maßnahmen.
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach dem erforderlichen Aufwand.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an das Landeslabor Schleswig-Holstein (LSH).
Fristen
Die Meldung muss unverzüglich nach Feststellung des Verdachts erfolgen.
Voraussetzungen
Sie vermuten oder wissen, dass Cannabis oder Vermehrungsmaterial (Samen und Stecklinge der Cannabispflanze) Ihrer Anbauvereinigung ein Risiko für die menschliche Gesundheit darstellt, welches über die typischen Gefahren des Konsums hinausgehen.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Es gibt keinen Rechtsbehelf.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Kurzfassung
- Meldung von nichttypischen Gesundheitsrisiken beim Konsum von Cannabis Entgegennahme
- Anbauvereinigungen müssen das Landeslabor SchleswigHolstein unverzüglich informieren, wenn gesundheitliche Risiken festgestellt werden, die über die typischen Gefahren des Konsums hinausgehen
- Maßnahmen zur Risikobeseitigung sind erforderlich, einschließlich Rückruf, Rücknahme und Vernichtung des betroffenen Cannabis oder Vermehrungsmaterials (Samen und Stecklinge von Cannabispflanzen)
- Zuständige Behörde: Landeslabor Schleswig-Holstein
weiterführende Informationen
- Informationen zum Cannabisgesetz auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit
- Fragen und Antworten zum Cannabisgesetz auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit
- Informationen über das Thema Cannabis auf der Seite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
- Informationen zum Cannabisgesetz auf der Seite des Landesministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
- Hinweise für Verbraucherinnen und Verbraucher auf der Seite der Landesregierung Schleswig-Holstein
Zuständige Stellen und Formulare
Landeslabor Schleswig-Holstein
Max-Eyth-Straße 5
24537 Neumünster
Telefon: +49 4321 904-600
Telefax: +49 4321 904-619
E-Mail:
info@lsh.landsh.de